Vorschreibung einer Deckungsmiete
Verfasst: 06.01.2015, 21:45
Ich bewohne eine private Altbauwohnung der Kategorie D in brauchbarem Zustand in Wien und habe einen unbefristeten Hauptmietvertrag.
Unser Haus wurde mit Förderungsmitteln der Stadt Wien generalsaniert und - da die Mietzinsreserven zur Deckung der Verbesserungsmaßnahmen nicht ausreichten - beantragte unsere Hauseigentümerin eine Mietzinserhöhung nach §§ 18, 18a und 18b MRG.
Dieser Antrag wurde von der Schlichtungsstelle abgewiesen, worauf unsere Hauseigentümerin gegen diese Entscheidung beim Bezierksgericht Berufung einlegte. Dieses Berufungsverfahren ist in Schwebe, also von der Berufungsinstanz noch nicht entschieden.
Nun schreibt mir die Hausverwaltung ab Jänner 2015 zusätzlich zum bisherigen Hauptmietzins eine Deckungsmiete vor, obwohl in meinem Fall sämtliche Voraussetzungen für die Anwendung des § 18, Abs 5 MRG, erfüllt sind, also ein erhöhter Mietzins von mir nicht verlangt werden darf.
Wie soll ich mich verhalten? Ist die Forderung der Hausverwaltung berechtigt?
Danke im Voraus für Euren Rat und Eure Hilfe,
Mieter1110
Unser Haus wurde mit Förderungsmitteln der Stadt Wien generalsaniert und - da die Mietzinsreserven zur Deckung der Verbesserungsmaßnahmen nicht ausreichten - beantragte unsere Hauseigentümerin eine Mietzinserhöhung nach §§ 18, 18a und 18b MRG.
Dieser Antrag wurde von der Schlichtungsstelle abgewiesen, worauf unsere Hauseigentümerin gegen diese Entscheidung beim Bezierksgericht Berufung einlegte. Dieses Berufungsverfahren ist in Schwebe, also von der Berufungsinstanz noch nicht entschieden.
Nun schreibt mir die Hausverwaltung ab Jänner 2015 zusätzlich zum bisherigen Hauptmietzins eine Deckungsmiete vor, obwohl in meinem Fall sämtliche Voraussetzungen für die Anwendung des § 18, Abs 5 MRG, erfüllt sind, also ein erhöhter Mietzins von mir nicht verlangt werden darf.
Wie soll ich mich verhalten? Ist die Forderung der Hausverwaltung berechtigt?
Danke im Voraus für Euren Rat und Eure Hilfe,
Mieter1110