Vermieterin kündigt mich vollkommen willkürlich

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jipp
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Vermieterin kündigt mich vollkommen willkürlich

Beitrag von jipp » 23.11.2014, 12:51

Hallo,

ich habe ein ziemlich großes Problem.

Übers Internet habe ich ein WG-Zimmer gefunden und wohne mittlerweile auch hier drin. Nun wirft mich die Vermieterin einfach raus, weil ich ein paar ihrer Regeln gebrochen habe (deren Sinn außerhalb meiner Logik liegt).

Im Wortlaut der Kündigung heißt es:

"Obwol du den Mietvertrag und damit die Hausordnung akzeptiert hast, kollidierst du immer wieder mit unseren Regeln, die es on so vielen Häusern gibt."

Im übrigen ist meine Vermieterin (Mitbewohnerin) eine Katzenfetischistin und Psychoterroristin, im folgenden einige Beispiele:
Vermieterin kommt ungefragt in mein Zimmer und beschuldigt mich in ihrem Schlafzimmer gewesen zu sein, weil die Tür nicht ganz zu war. (03.11.2014)

Vermieterin sagt: „Ich liebe meine zwei Katzen über alles.“ Sie meint auch, sie fürchte sich, ihre Katzen könnten sich im kalten Hausflur erkälten und deswegen in der Küche bleiben müssen. (03.11.2014) Anmerkung von mir: Es sind 4 Katzen!!!

Spüle muss immer sauber und trocken sein. Es dürfen nicht einmal Wassertropen sichtbar sein. Drei Tage lang ist das Hauptgesprächsstoff. (01. -03.11.2014)

Jegliches Geschirr im Zimmer ist verboten.
Ich habe nur einen Teller im Zimmer. Dies sei zu viel meint sie, da ihr sonst ihre Teller ausgehen würden, wenn die beiden anderen WG-Mieter das so machen würden. Dabei hat sie hat genug Geschirr für 20 Leute. (02.11.2014)
Anmerkung von mir: Desweitern möchte ich nicht mit ihren Katzen und den Katzenhaaren frühstücken.

Generell bin ich an jedem Fleck und jedem Problem im Haus schuld, weil „ich neu bin“. Vermieterin verbietet jeden Kommentar, wenn ich sage, ich wäre nicht dafür verantwortlich.

Es besteht keine Möglichkeit Zimmer abzuschließen.

01.11.2014: „Meine Katzen pinkeln überall hin.“
03.11.2014: „Meine Katzen sind sauber und wissen sich zu benehmen.“

**
(Trauriges) erstes Gespräch mit der Vermieterin:
Allererste Frage am nächsten Morgen nach meiner Ankunft in Musterhausen:
„Was haben die anderen Mieter über mich gesagt?“
…..
„Fritzchen ist ein ganz lieber. Aber er erzählt manchmal schlimme Gruselgeschichten über mich. Ich habe mich mit ihm deswegen verfeindet.“
…..
„Fritzchen ist einer, der würde sein letztes Hemd für jemanden aufopfern.“ (31.10.2014)
** (Name und Ort geändert)

Vermieterin schimpft lautstark mit einer anderen Mitbewohnerin, weil ich mit der Mieterin die Putzwochen getauscht habe. Vermieterin nennt es eine Intrige und Verschwörung, wenn sich ihre Mieter untereinander absprechen.

Sie hat mir mehrfach gedroht die Kaution nicht zurückzuzahlen, weil sie fürchtet, meine Verhalten (Äpfel im Zimmer) könnte zu einer Mäuseplage führen. (21.11.2014)

Generell träumt die Vermieterin von einer funktionierenden Gemeinschaft und einer Familie im Haus. Sie hat mal einen Witz gemacht, wie toll es wäre, wenn wir uns beide lieben würden.
Letztendlich heute:
Weil sie schimpft, dass ich keine 5 Hemden waschen darf, weil die WM sonst unterfüllt ist, habe ich einfach zwei helle Bettbezüge mit reingeworfen. Sie wurde wütend, da ich somit ihre Regeln umgehe und schließlich bekam ich heute die Kündigung.


Sie kündigt mir noch dazu mit nur einem Monat Kündigungsfrist, der auch noch mit der Weihnachtszeit kollidiert, sprich wenn keine Wohnung finde, sind meine Ferien im A...


Das zusätzliche Problem ist nämlich, dass es in dieser Stadt überhaupt keine freien (bezahlbaren) Wohnungen gibt. Es ist nur eine Kleinstadt und Verträge werden bei unter einem halben Jahr Mietdauer kaum vergeben. Da ich allerdings hier ein Praktikum habe, beachten mich viele Vermieter bei ihrer Auswahl gar nicht.



lexlegis
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Beitrag von lexlegis » 23.11.2014, 15:07

Sind sie Haupt- oder Untermieter?
Hauptmieter:

Sofern das Mietverhältnis in den Voll- oder Teilanwendungsbereich des MRG (siehe § 1 MRG) fällt, kann die Vermieterin nur gerichtlich und nur aus einem wichtigen Grund kündigen.
Sollte das MRG nicht anwendbar sein, gelten die Bestimmungen des ABGB.

Hierbei ist zunächst entscheidend, ob der Vertrag auf eine bestimmte Dauer oder auf unbestimmte Zeit geschlossen wurde.
Wurde der Vertrag auf bestimmte Dauer geschlossen kann die Vermieterin vor Ablauf dieser Zeit nur aus wichtigen Gründen kündigen (§ 1118 ABGB), dies sind nicht Verstöße gegen ihre irrsinnigen Regeln, die offensichtlich rein auf ihren persönlichen Spinnereien beruhen.
Wurde der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen gilt die Kündigungsfrist von 14 Tagen.

Die Vermieterin ist zwar der Schilderung nach ein moralisches Arschloch, rechtlich gesehen kann aber dagegen nichts unternommen werden. Lösen Sie es anderweitig: Kaufen Sie sich Ihr eigenes Geschirr, wenn das ein Problem ist, dass Sie es im Zimmer platzieren.

Sie sollten sich schnurstracks anderweitig umsehen, wenn das Zusammenleben mit der Vermieterin derart schwierig ist. Auch wenn es im Moment nicht einfach ist, rate ich Ihnen so schnell wie möglich eine neue Wohnung zu finden.

jipp
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Beitrag von jipp » 23.11.2014, 17:04

Danke, es handelt sich um einen befristeten Mietvertrag für 6 Monate. Sie ist aber Eigentümerin des Hauses.

Nachdem ich mich mit einigen Leuten auf Facebook unterhalten habe, kam heraus, dass es ihre Geschäftspraktik ist.

Sie verschreckt die Leute und weigert sich dann noch die Kaution zurückzuzahlen.

Mir wurden gleich 3 verschiedene Leute genannt, die dort mal gewohnt haben.
Zwei Leuten hat sie 200-300€ Kaution abgezweigt, einem weiteren hat sie fast 900€ Kaution abgezweigt.

Ich fürchte mit mir wird sie ein ähnliches Spiel treiben.


Welche Rechte habe ich? Was kann ich tun?

Ich möchte diese H*** nicht davonkommen lassen. Solche Leute muss man doch irgendwie verklagen können?!

Manannan
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Beitrag von Manannan » 23.11.2014, 19:26

@lexlegis

..moralisches A...... :shock:

"Sie sollten sich schnurstracks anderweitig umsehen, wenn das Zusammenleben mit der Vermieterin derart schwierig ist. Auch wenn es im Moment nicht einfach ist, rate ich Ihnen so schnell wie möglich eine neue Wohnung zu finden."

Diesen Ratschlag kann ich voll und ganz unterstützen!

lexlegis
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Beitrag von lexlegis » 23.11.2014, 19:40

Die Kaution kann sie nicht so ohne weiteres einbehalten. Hierfür bräuchte sie einen gesetzlichen Anspruch gegen Sie (Schadenersatz). Die Kaution wird zum einen für schadenersatzrechtliche Ansprüche bei vom Mieter verursachten Schäden des Mietobjekts und zum anderen wegen etwaiger Gerichtskosten verwendet, die zum Beispiel wegen Klagen auf Zahlung des Mietzinses anfallen, wenn sich der Mieter partout weigert die Miete zeitgerecht zu zahlen.

Die Verwendung der Kaution aus diesen genannten Gründen ist zulässig. Die Zurückbehaltung aus den von Ihnen genannten Gründen, also wegen den aus der Sicht der Vermieterin moralischen Fehltritten, ist definitiv unzulässig.

Analog dazu: § 16b MRG.
Bei Nichtanwendung des MRG kann das Mietverhältnis nur aus den in § 1118 ABGB genannten Gründen vor Verlauf der Zeit gekündigt werden.

Dennoch würde ich mir das nicht länger gefallen lassen.

Wenn Sie die Kaution grundlos einbehält würde ich eine Anzeige wegen Veruntreuung erstatten (§ 133 Abs 1 StGB). Lassen Sie sich nicht von der Polizei abwimmeln mit Aussagen wie das sei Privatrecht, hier kommen durchaus schon strafrechtliche Aspekte zum Tragen. Die Bereicherung ist jedenfalls unzulässig, wenn kein privatrechtlicher Anspruch besteht. Dieser kann nur auf den oben genannten Gründen (Schadenersatz USW) fußen und muss sachlich gerechtfertigt sein. Die drei weiteren Opfer, können sich der Klage anschließen bzw. als Belastungszeugen fungieren.
Die Anspruchsgrundlage beruht grundsätzlich auf § 16b Abs 2 MRG. Da keine Präklusivfrist vorliegt gilt gemäß § 1478 ABGB die allgemeine Verjährungszeit, da die Rückforderung der Kaution ein Recht ist, das mit dem Ende des Mietverhältnisses erwächst. Der bloße Nichtgebrauch eines Rechtes, das an sich schon hätte ausgeübt werden können, verjährt gemäß § 1478 Satz 2 ABGB nach 30 Jahren. Demnach ist die Rückzahlung der Kaution nach der Beendigung des Mietverhältnisses 30 Jahre lang einklagbar. (siehe: https://mietervereinigung.at/App_Upload ... re_pdf.pdf)

Hubert Neubauer
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Beitrag von Hubert Neubauer » 23.11.2014, 20:14

Oh mein Gott diese Ratschläge sind Wahnsinn. Unbedarft, unausgegoren und falsch

1. Die Vermieterin muss immer gerichtlich kündigen. Tut Sie dies nicht ist die Kündigung nicht wirksam.

2. Ist ein befristeter Mietvertrag abgeschlossen ist innerhalb dieser Frist eine Kündigung ausgeschlossen. Dann ist eine Kündigung nur aus wichtigen Grund möglich und die liegen hier nicht vor.

3. Ist die Frage, was Sie gemietet haben. Das Zimmer mit Mitbenutzung Küche, Dusche und Wc oder die Wohnung mit exklusiver Nutzung des Zimmers? Um welches Mietverhaeltnis handelt es sich? Eigentumswohnung oder Ein bzw Zweifamilienhaus?

4. Unter Umständen ist die Miete sogar zu hoch (Richtwertmietzins) oder die Befristung unzulässig. Wie alt ist das Haus? Gibt es einen schriftlichen Mietvertrag?

jipp
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Beitrag von jipp » 23.11.2014, 22:26

@Neubauer:
zu:
1. Was eine gerichtliche Kündigung ist, weiß ich nicht.

3. Also gemietet ist das Zimmer (wird auch im Vertrag beschrieben), aber Rest des Hauses darf mitbenutzt werden. Es ist ein Einfamilienhaus.

4. Die Miete beträgt 475€ inkl. Nebenkosten für knapp 18qm (Zimmer). Allerdings liegt die Ortschaft an der Grenze zu Liechtenstein, woraus m.M.n. sich der hohe Preis ergibt. (...Monopolstellung)

Das Haus ist nach ihrer Aussage 500 Jahre alt.


Wäre es sinnvoll ein eigenes Schloss zum Zimmer einzubauen? Wäre es rechtlich möglich? Zylinderschlösser sind ja leicht (und unsichtbar) auszuwechseln.

Die Vermieterin meinte, sie hätte schon mehrere Anwälte abgewimmelt. Halte ich eher für einen Bluff, aber von Recht habe ich nur begrenzt Ahnung. Über Unterschlagung oder ungerechtfertigte Bereicherung habe ich nachgedacht, an Veruntreuung dachte ich weniger. Lasse mich da aber gerne eines besseren beraten.

Da man hier keine Anhänge anfügen kann, habe ich den Vertrag (anonymisiert) bei einem Hoster hochgeladen:
http://document.li/z3xj (@Admin: notfalls Link entfernen)

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