Hallo!
Ich bin gerade auf Erasmus und habe mit meinem Hauptmieter der auch in der Wohnung wohnt ausgemacht dass ich jemanden suche, dem ich mein Zimmer untervermiete während ich weg bin und ihm diese Person vorgestellt. Ich hatte mit dem Hauptmieter vereinbart dass er die Miete direkt von dem neuen einholen kann, dass muss nicht extra über mich laufen.
Nach meiner Abreise diesen Sommer zogen Freunde des Hauptmieters in unsere WG ein, und der Hauptmieter (der auch bei uns wohnt) hat jemand anderem das Zimmer untervermietet.
Meine Möbel und ganzes Hab und Gut sind noch in der Wohnung, und wird von dem Mieter benutzt.
Jetzt möchten die anderen Mitbewohner mich nicht mehr einziehen lassen und erpressen den Hauptmieter, der mich jetzt auch nicht mehr einziehen lassen will.
Was kann ich tun?
Erasmus Zwischenmiete will mein Zimmer nicht mehr verlassen
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- Registriert: 21.11.2014, 17:17
Da Sie keine Angaben darüber machen, ob Sie mit dem Hauptmieter einen Unterbestandvertrag (schriftlich) abgeschlossen haben und was darin konkret vereinbart wurde bzw welcher Rechtsgrundlage das Mietverhältnis unterliegt, gilt Folgends:
Grundsätzlich trifft der Hauptmieter die Entscheidung, an wen er vermietet. Sie haben ihm einen Nachmieter vorgestellt, doch er hat sich anders entschieden. Ihre Möbel darf er allerdings nicht vermieten, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde.
Grundsätzlich trifft der Hauptmieter die Entscheidung, an wen er vermietet. Sie haben ihm einen Nachmieter vorgestellt, doch er hat sich anders entschieden. Ihre Möbel darf er allerdings nicht vermieten, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde.
Meines Erachtens hat der Fragesteller keinen Nachmieter in die Wohnung des Hauptmieters für das Untermietverhältnis als Ersatz eingebracht- was sein Mietverhältnis gegenüber dem Hauptmieter aufheben würde- sondern als Untermieter das von ihm in Afterbestand genommene Bestandstück nach Absprache mit dem Hauptmieter an einen Dritten FÜR DIE DAUER SEINER ABWESENHEIT – wie er schreibt- ebenso in Afterbestand gegeben.
Das Mietverhältnis zwischen dem Hauptmieter und dem Fragesteller als Untermieter wurde also nicht aufgehoben, da es die Intention des Fragestellers war, bloß für die Dauer seiner Abwesenheit einen weiteren Untermieter für das Bestandstück aufzutreiben.
Demnach besteht zwischen dem Fragesteller und dem von ihm ausgesuchten Untermieter ein mit Einverständnis des Hauptmieters errichteter gesondert zu sehender Untermietvertrag.
Der zwischen dem Hauptmieter und dem Fragesteller bestehende Untermietvertrag wird dadurch aber nicht aufgehoben, aus diesem Grund ist die Vorgehensweise des Hauptmieters unzulässig.
Wenn es aber keinen schriftlichen Untermietvertrag gibt, wird es schwer werden, das Ganze zu beweisen.
Das Mietverhältnis zwischen dem Hauptmieter und dem Fragesteller als Untermieter wurde also nicht aufgehoben, da es die Intention des Fragestellers war, bloß für die Dauer seiner Abwesenheit einen weiteren Untermieter für das Bestandstück aufzutreiben.
Demnach besteht zwischen dem Fragesteller und dem von ihm ausgesuchten Untermieter ein mit Einverständnis des Hauptmieters errichteter gesondert zu sehender Untermietvertrag.
Der zwischen dem Hauptmieter und dem Fragesteller bestehende Untermietvertrag wird dadurch aber nicht aufgehoben, aus diesem Grund ist die Vorgehensweise des Hauptmieters unzulässig.
Wenn es aber keinen schriftlichen Untermietvertrag gibt, wird es schwer werden, das Ganze zu beweisen.
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