Seite 1 von 1

Nutzwertgutachten für so nicht eingereichtes Haus

Verfasst: 11.09.2014, 22:11
von aaja
An einem EF Haus BJ 1977 soll Wohnungseigentum begründet werden. Der Zustand entspricht keineswegs dem genehmigten Plan aus 1977 (statt 2 wurden 3 Geschoße gebaut).

Lt WEG muss für das Nutzwertgutachten ein Bestandsplan angefertigt werden, da eine Abweichung von mehr als 3 Prozent offensichtlich ist.

Frage: muss dieser Bestandsplan auch der Behörde übermittelt werden, damit das Nutwergutachten rechtssicher ist?

Diesbezüglich nichts im WEG gefunden.

Und damals gab es aber noch eine offizielle Abnahme nach Fertigstellung, diese erfolgte obwohl der gebaute Zustand nicht dem Bauansuchen entsprach.

Danke im Voraus.

Verfasst: 16.09.2014, 21:35
von Manannan
Der Veräußerer haftet hier für Sach- und Rechtsmängel. Entspricht das EFH nicht den baurechtlichen Vorschriften, so muss er dafür einstehen.

Verfasst: 18.09.2014, 17:38
von aaja
Die Haftung liegt beim Veräußerer, wäre es demnach für einen Gutachter möglich ein Nutzwertgutachten für einen "Schwarzbau" zu erstellen? Hätte dieser eine Hinweispflicht?

Verfasst: 21.09.2014, 15:26
von Manannan
Der Gutachter erstellt sein Gutachten gemäß Auftrag und seiner Fachkenntnisse. Die Feststellung, ob es sich um einen Schwarzbau handelt, ist Sache der Baubehörde.
Verlangen Sie vom Eigentümer (Veräußerer) eine Bestätigung der Baubehörde, dass das Objekt und sämtliche ergänzenden Bauteile der Bauordnung entsprechen.