An einem EF Haus BJ 1977 soll Wohnungseigentum begründet werden. Der Zustand entspricht keineswegs dem genehmigten Plan aus 1977 (statt 2 wurden 3 Geschoße gebaut).
Lt WEG muss für das Nutzwertgutachten ein Bestandsplan angefertigt werden, da eine Abweichung von mehr als 3 Prozent offensichtlich ist.
Frage: muss dieser Bestandsplan auch der Behörde übermittelt werden, damit das Nutwergutachten rechtssicher ist?
Diesbezüglich nichts im WEG gefunden.
Und damals gab es aber noch eine offizielle Abnahme nach Fertigstellung, diese erfolgte obwohl der gebaute Zustand nicht dem Bauansuchen entsprach.
Danke im Voraus.
Nutzwertgutachten für so nicht eingereichtes Haus
Der Gutachter erstellt sein Gutachten gemäß Auftrag und seiner Fachkenntnisse. Die Feststellung, ob es sich um einen Schwarzbau handelt, ist Sache der Baubehörde.
Verlangen Sie vom Eigentümer (Veräußerer) eine Bestätigung der Baubehörde, dass das Objekt und sämtliche ergänzenden Bauteile der Bauordnung entsprechen.
Verlangen Sie vom Eigentümer (Veräußerer) eine Bestätigung der Baubehörde, dass das Objekt und sämtliche ergänzenden Bauteile der Bauordnung entsprechen.
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