Unkosten der Hauverwaltung

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eric7ca
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Registriert: 09.09.2014, 17:36

Unkosten der Hauverwaltung

Beitrag von eric7ca » 09.09.2014, 17:56

Hallo.

Wir (3 Personen) sind in einer 4er WG zugezogen. Die Hausverwalterin (in Rente) des Vermieters (ebenfalls Rentner) verlangt von jeden von uns 150€ Unkostenbeitrag für den Aufwand zu zahlen, den sie über die 3 Jahre Vertragsdauer haben wird. Die vierte Person, welche dort schon wohnt, muss den Unkostenbeitrag nicht zahlen.

Wir haben uns bisweilen geweigert die 450€ zu zahlen, weil wir der Ansicht sind, dass diese Kosten der Vermieter, und nicht der Mieter zu tragen hat.

Hat die Hausverwalterin das recht den Beitrag von uns zu verlangen? Oder muss der Vermieter für den Aufwand der Hausverwalterin aufkommen?


Danke im Voraus für die konstruktiven Beiträge .. ;)



Manannan
Beiträge: 1447
Registriert: 28.09.2012, 11:08

Beitrag von Manannan » 10.09.2014, 12:22

Ein solches "Körberlgeld" ist weder im Voll- noch im Teilanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG) vorgesehen.
Unterliegt Ihr Mietvertrag jedoch nicht dem MRG so wäre dies Vereinbarungssache.

Ergänzend möchte ich Sie auch darauf hinweisen, dass im Vollanwendungsbereich des MRG bei befristeten Mietverhältnis ein Befristungsabschlag iHv 25 % bei Richtwertmietzinses, angemessenen Mietzins bzw Kategoriemietzins zur Anwendung kommt. Sofern dies noch nicht berücksichtigt wurde, können Sie auf diesen Abschlag bestehen.

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