Grundkostenanteil bei Richtwertermittlung

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Christian Lang2
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Grundkostenanteil bei Richtwertermittlung

Beitrag von Christian Lang2 » 11.08.2014, 07:44

Hallo!

Ich lerne grade für die Befähigungsprüfung für Immobilienverwalter und bin in meinem MRG Skript auf die Zusammensetzung des Richtwertes gestoßen.

(4%Grundkostenanteil+5,5%Baukosten-5%fiktiver Erhaltungsaufwand):12

Die Baukosten werden definiert aber über den Grundkostenanteil steht nichts im Skript. Auch Herr Google weiß da nichts genaues darüber.

Hat jemand von euch eine prüfungstaugliche Definition von diesem Bestandteil?

Danke

Christian



Manannan
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Beitrag von Manannan » 11.08.2014, 09:23

siehe zB OGH RS0114795 und Entscheidungstexte dazu.

Christian Lang2
Beiträge: 5
Registriert: 02.08.2014, 14:30

Beitrag von Christian Lang2 » 22.08.2014, 06:34

Danke aber das ist leider nicht detailiert genug.
Ich brauche eine genaue Definition wie sich der Grundkostenanteil zusammensetzt bzw warum für die Ermittlung des RW nur 4% des Grundkostenanteils verwendet werden.

Ich weiß bis jetzt auch nicht was Baukosten und der Erhaltungsaufwand sind. In den Skripten steht nur was von den Baukosten abgezogen werden muss. Über den Erhaltungsaufwand steht leider gar nichts.

Leider war das bei meiner letzten Prüfung eine der Fragen. Deswegen will ich darüber genau bescheid wissen.

Manannan
Beiträge: 1447
Registriert: 28.09.2012, 11:08

Beitrag von Manannan » 22.08.2014, 15:24

siehe ÖNORM B 1801-1!

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