Schlossaustausch wegen Schlüsselverlust
Verfasst: 21.06.2014, 10:49
Guten Tag,
der Mieter hat bei Vertragsabschluss einen Zusatzvertrag unterschrieben, der besagt, dass er im Falle eines einzelnen Schlüsselverlusts (Mieter hat 5 Schließsystem-Schlüssel bekommen) die Kosten für den Austausch des Türschlosszylinders in Höhe von 400€ trägt.
Der Mieter kann bei Wohnungsübergabe nur 4 Schlüssel retournieren und stimmt der Zahlung zu. Die Zahlung wurde von der Kaution abgezogen, ein halbes Jahr später verlangt der (nun ehemalige) Mieter vom Vermieter einen Nachweis über den Türschlossaustausch oder um Rückzahlung des Geldes. Ist er dazu berechtigt?
Der Vermieter meldet sich nicht; wie lange darf er den Mieter ignorieren?
Falls der Vermieter Rechnungslegungspflichtig ist; darf die Rechnung auch ein Datum tragen, das später als der Antrag datiert (quasi im Nachhinein schnell ausgetauscht) ist oder war der Vermieter in einem gewissen Zeitraum dazu verpflichtet, das Schloss auszutauschen (Wohnung wurde weitervermietet)?
Darf der Vermieter im Fall sagen, dass das Schloss vom eigenen Hausmeister ausgetauscht wurde und somit keine Rechnung existiert? Wie darf der Vermieter dann den pauschalen Preis von 400€ rechtfertigen?
Der Verdacht, dass das Schloss nie ausgetauscht wurde ist begründet. Der Mieter hat einen längeren Rechtsstreit mit dem Vermieter hinter sich, in dem der Vermieter durch Vertragsbruch, Falschaussagen und Nötigung negativ aufgefallen ist.
Ich bedanke mich für jede Form von Auskunft
der Mieter hat bei Vertragsabschluss einen Zusatzvertrag unterschrieben, der besagt, dass er im Falle eines einzelnen Schlüsselverlusts (Mieter hat 5 Schließsystem-Schlüssel bekommen) die Kosten für den Austausch des Türschlosszylinders in Höhe von 400€ trägt.
Der Mieter kann bei Wohnungsübergabe nur 4 Schlüssel retournieren und stimmt der Zahlung zu. Die Zahlung wurde von der Kaution abgezogen, ein halbes Jahr später verlangt der (nun ehemalige) Mieter vom Vermieter einen Nachweis über den Türschlossaustausch oder um Rückzahlung des Geldes. Ist er dazu berechtigt?
Der Vermieter meldet sich nicht; wie lange darf er den Mieter ignorieren?
Falls der Vermieter Rechnungslegungspflichtig ist; darf die Rechnung auch ein Datum tragen, das später als der Antrag datiert (quasi im Nachhinein schnell ausgetauscht) ist oder war der Vermieter in einem gewissen Zeitraum dazu verpflichtet, das Schloss auszutauschen (Wohnung wurde weitervermietet)?
Darf der Vermieter im Fall sagen, dass das Schloss vom eigenen Hausmeister ausgetauscht wurde und somit keine Rechnung existiert? Wie darf der Vermieter dann den pauschalen Preis von 400€ rechtfertigen?
Der Verdacht, dass das Schloss nie ausgetauscht wurde ist begründet. Der Mieter hat einen längeren Rechtsstreit mit dem Vermieter hinter sich, in dem der Vermieter durch Vertragsbruch, Falschaussagen und Nötigung negativ aufgefallen ist.
Ich bedanke mich für jede Form von Auskunft