Mietvertrag kündigen
Verfasst: 17.06.2014, 03:24
Guten Tag,
Ich möchte meine Mietwohnung kündigen in der ich seit 2010 wohne.
Heute habe ich mir dazu den Mietvertrag genauer durchgelesen und mir ist folgendes aufgefallen.
Dort steht.
Der Mieter kann bei Einhaltung einer 3 Monatigen Kündigunsfrist, jeweils zum Monatsletzten GERICHTLICH kündigen.
Jetz meine Frage: ich habe schon des öfteren gelesen, dass seit 2007 der Mieter nicht mehr gerichtlich kündigen muss. Das ist ja schön und gut, aber was wenn das so wie bei mir dezidiert im Mietvertag steht?
Muss ich dann trotzdem nur schriftlich kündigen?
Vielen Dank schonmal im Vorraus!
Ich möchte meine Mietwohnung kündigen in der ich seit 2010 wohne.
Heute habe ich mir dazu den Mietvertrag genauer durchgelesen und mir ist folgendes aufgefallen.
Dort steht.
Der Mieter kann bei Einhaltung einer 3 Monatigen Kündigunsfrist, jeweils zum Monatsletzten GERICHTLICH kündigen.
Jetz meine Frage: ich habe schon des öfteren gelesen, dass seit 2007 der Mieter nicht mehr gerichtlich kündigen muss. Das ist ja schön und gut, aber was wenn das so wie bei mir dezidiert im Mietvertag steht?
Muss ich dann trotzdem nur schriftlich kündigen?
Vielen Dank schonmal im Vorraus!