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Wohnungsgebrauchsrecht - Pflichten des Nutzers

Verfasst: 05.06.2014, 19:27
von PoTon
Mein Vater übergab mir vor 2 1/2 Jahren Sein Haus. Er und seine 2. Frau räumten sich das höchst persönliche Wohnungsgebrauchsrecht ein.
Mein Vater ist mittlerweile in einem Pflegeheim und seine Frau im betreutem Wohnen.
Seit 1 Jahr sind die Beiden ausgezogen und haben die von ihnen genutzten Räume verschlossen. Die Räume stehen leer (ausgenommen die Einbauküche ist noch von meiner Mutter, welche 1984 verstorben ist), können von mir nicht betreten werden und wurden auch von den beiden seit beinahe 1 Jahr nicht mehr betreten.
Fakt ist: Die Räume werden nicht durchgelüftet (Möglichkeit von Schimmelbildung), im Winter kann ich die Heizkörper (Zentralheizung) nicht kontrollieren (mögliche Frostschäden) und die Fenster versauen auch komplett!
Frage: Habe ich das Recht, dass diese Räume in deren Abwesenheit für mich jederzeit zugänglich sind bzw. von mir für meinem Gebrauch genutzt werden können, oder besteht ansonsten eine Verpflichtung der Beiden die Räume regelmäßig zu lüften und zu pflegen?

Verfasst: 06.06.2014, 10:37
von Manannan
Was genau wurde bei der Übergabe vertraglich festgelegt? Ist das Wohnungsgebrauchsrecht zB nur im Haus eingeräumt oder auf bestimmte Räumlichkeiten im Haus beschränkt?

Verfasst: 06.06.2014, 11:25
von PoTon
Das Wohnrecht gilt nur für die Wohnräume im EG.Alles Andere, ausgenommen 1. Stock, ist zur Mitbenutzung freigegeben.

Verfasst: 06.06.2014, 13:23
von Hubert Neubauer
Was wurde vereinbart wenn das Wohnrecht nicht mehr ausgeuebt werden kann?

Verfasst: 07.06.2014, 12:08
von PoTon
Das Wohnrecht gilt auf Lebenszeit. Doch rechtlich gesehen müssen die Beiden dieses Recht so ausüben, sodass die Substanz des Hauses nicht angegriffen wird. Wie soll das gehen, wenn die Räume verschlossen und nicht gepflegt werden?
Im §504 des ABGB steht, dass jemand befugt ist, eine fremde Sache, ohne Verletzung der Substanz, bloß zu seinem Bedürfnisse zu benützen.
Ich versteh bloß nicht, worin das eigene Bedürfnis besteht, leere Räume zu verwahrlosen?