Wohngemeinschafts Probleme

Forum für Rechtsfragen bei Abschluß eines Mietvertrages, Beendigung eines Mietverhältnisses, usw.
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xamimilian
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Wohngemeinschafts Probleme

Beitrag von xamimilian » 17.05.2014, 22:58

hallo ihr lieben,
ich bitte um etwas juristischen rat mir stehen die Paragraphen schon bei den Ohren raus!

wir haben folgendes problem:
wir wohnen zu 3 in einer Wg in Wien
ich und meine Mitbewohnerin marie haben die wg gegründet und sind beide hauptmieter…
seit ungefähr einem halben Jahr haben wir einen neuen Mitbewohner mit dem wir leider überhaupt nicht klarkommen…
und wir waren leider so töricht und haben keinen schriftlichen Mietvertrag mit ihm abgeschlossen..(wir warn tatsächlich so deppat unserer Menschenkenntnis zu vertraun….)

die situation hat sich so weit aufgeschaukelt, dass er uns die Schlichtungsstelle an den hals gehetzt hat…
letzt Woche erst haben wir den ersten brief der Schlichtungsstelle bekommen und unsere Antwort samt hauptmietvertrag hingeschickt…
wir waren allerdings schon dort und haben unser Problem persönlich vorgetragen um
ungefähr abzuschätzen was da auf uns zukommen könnte…

nachdem die sehr nette Frau dort unseren Mietvertrag studierte und wie wild ihren Taschenrechner bearbeitete meinte sie wir müssen uns keine sorgen machen,
weil selbst ohne die 50% die wir theoretisch gesehen aufschlagen dürften bezahlt er nicht zu viel miete….
also müssten wir ihm nichts zurückzahlen…

vorgestern als wir wiedermal unser wg Konto checkten bemerkten wir dass er dieses Monat keine miete gezahlt hat…
als wir ihn darauf ansprachen meinte er sein Stiefvater würde bald kommen um uns darüber aufzuklären….er spricht ja nicht mehr wirklich mit uns..

heute kommt eben sein besagter Stiefvater und tischte uns folgendes auf:

aufgrund seiner Studie des MRG und einigen online mietzinsrechner..
sei er so absolut felsenfest davon überzeugt dass sein Stiefsohn zu viel miete zahlt…
auf die Tatsache dass die Dame bei der Schlichtungsstelle mir versicherte dass alles im grünen bereich sei meint er nur ich sollte mich nicht auf dieses urteil verlassen…

und jetzt kommt der Hammer
obwohl das verfahren an der Schlichtungsstelle gerade erst im anlaufen ist…
und er so fest davon überzeugt ist dass wir ihm "Hausnummer" 1000 euro für das vergangene halbe Jahr zurückzahlen müssen…
und er jedes Monat die hälfte seiner jetzigen miete zahlen sollte…

hat er beschlossen jetzt mal einfach keine miete mehr zu bezahlen…da wir eh schon bringschuld ihm gegenüber hätten….

unsere Fragen wären jetzt:

Können wir dem Urteil der netten Dame bei der Schlichtungsstelle vertrauen oder sollten wir schon zu sparen beginnen?

Was können wir gegen dieses dreiste "ich zahle keine Miete" tun?
ist das nicht ein Kündigungsgrund? auch ohne schriftlichen Mietvertrag?
wie müsste so eine korrekte erste Mahnung aussehen?

vielen dank im voraus
marie&maxl[/list]



Manannan
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Beitrag von Manannan » 18.05.2014, 15:03

Die vertragliche Verpflichtung der Mietzahlung besteht unabhängig von der Entscheidung der Schlichtungsstelle. Ihr Untermieter hat die Miete in der vereinbarten Höhe zu bezahlen. Diese Höhe gilt solange, solange keine anders lautende Entscheidung der Schlichtungsstelle vorliegt. Die Aussagen des Stiefvaters sind irrelevant. Bleibt er die Miete schuldig, dann kündigen Sie ihm. Eine Mahnung ist nicht notwendig, sofern nicht Abweichendes vereinbart wurde.

xamimilian
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Beitrag von xamimilian » 18.05.2014, 16:05

wow vielen danke für die schnelle Antwort!!
das klingt ja schon mal gut..

angenommen wir würden ihn jetzt kündigen auf Grund dieses nicht mietezahlens…
was könnten wir dann dagegen tun wenn er sich weigert auszuziehen?
denn das wird er sicher tun…

wäre es klug einen Anwalt zu konsultieren um nicht über juristische stolpersteine zu fallen?

wie gesagt wir haben leider keinen schriftlichen Mietvertrag und sind beide paragraphennackerpazis…

maxl&marie

Manannan
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Beitrag von Manannan » 18.05.2014, 21:35

Wenn das Mietverhältnis dem Mietrechtsgesetz unterliegt, müsste ich meine obige Aussage bzgl Nichterfordernis einer Mahnung korrigieren. Demnach ist ein Kündigungsgrund idR dann gegeben, wenn der Mieter trotz einer nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgten Mahnung mit der Bezahlung des Mietzinses über die übliche oder ihm bisher zugestandene Frist hinaus, mindestens aber acht Tage im Rückstand ist (§ 30 Abs 2 Z 1 MRG).

Da die Kündigung des Mietvertrages gerichtlich zu erfolgen hat, würde ich Ihnen in jedem Fall zu einer anwaltlichen Beratung raten.

xamimilian
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Beitrag von xamimilian » 21.05.2014, 10:09

ok super das hat uns schon mal weitergeholfen,
allerdings haben wir jetzt noch ein paar weitere fragen…

wenn wir ihn jetzt mahnen dass er keine miete mehr zahlt,
werden wir auch in die Mahnung hineinschreiben dass er sich eine neue Wohnung suchen soll, da wir unseren hauptmietvertrag kündigen sobald wir nachmieter gefunden haben….
dann werden wir ihm extra nocheinmal einen eingeschriebenen brief zukommen lassen in dem steht dass wir den hauptmietvertrag auflösend er dann auch rausmuss….

unsere frage also..
wenn wir ausziehen..und er weigert sich Schluss endlich auszuziehen, vielleicht weil er einfach noch keine Wohnung hat..
ist es sicher gut dass wir ihn schriftlich darauf hingewiesen haben…

aber was passiert wenn er trotzdem nicht ausziehen will…

dann wird er delogiert oder?..
wie läuft sowas ab?
können da noch kosten auf uns zukommen?

oder hatt er auch sowas wie 3 Monate Kündigungsfrist?…bei keinem schriftlichen Mietvertrag?

vielen dank im voraus
m&m

Manannan
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Beitrag von Manannan » 21.05.2014, 11:43

Mahnung genügt - Hinweis auf die Kündigung ist nicht zwingend (siehe OGH 1Ob566/87).
Um den Auszug zu gewährleisten ist eben die gerichtliche Kündigung notwendig.
Grundsätzlich gehen die vertraglich vereinbarten Kündigungstermine und Fristen den gesetzlichen vor.

xamimilian
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Beitrag von xamimilian » 21.05.2014, 13:46

ok danke…

und jetzt noch mal für Laien bitte

müssen wir ihn gerichtlich kündigen sonst kann er dranbleiben oder ?

oder müssen wir gerichtlich gekündigt werden dass er mitausziehn muss?

Manannan
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Beitrag von Manannan » 21.05.2014, 21:41

Ist das MRG anzuwenden, dann muss der Vermieter gerichtlich kündigen!
Der Mieter kann gerichtlich kündigen, muss aber nicht.

xamimilian
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Beitrag von xamimilian » 21.05.2014, 22:03

also sollte das mrg anzuwenden sein..

muss uns unser Vermieter gerichtlich kündigen damit er mitausziehn muss..

sollte es nicht anzuwenden sein…dann nicht?

tut mir leid aber i steh voll auf der Leitung

Manannan
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Beitrag von Manannan » 21.05.2014, 22:25

Nein! Ihr Mieter muss Ihnen nicht kündigen!!
SIE müssen IHREM Untermieter gerichtlich kündigen, wenn er auf Grund der Mahnung weiterhin die Miete schuldig bleibt!

xamimilian
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Beitrag von xamimilian » 21.05.2014, 22:54

super danke vielmals!!

und was wäre dann die beste Möglichkeit die nicht gezahlte miete zurückzubekommen, wenn wir die Wohnung auflösen und er sie nicht nachzahlen will?

sie einklagen?

nochmals vielen dank für die Hilfe, wir wissen sie zu schätzen
da wir anscheinend eine sehr schwere Geburt sind…

die auf der Schlichtungsstelle und beim Mieterschutzverband haben gemeint sowas haben sie praktisch noch nie erlebt...

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