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Änderung Mietvertrag bei Verehelichung

Verfasst: 19.04.2014, 20:39
von hans3
Meine Mieterin möchte in nächster Zeit heiraten und sodann mit Ihren Gatten in die vermietete Wohnung einziehen. Ist hiefür ein neuer Mietvertrag erforderlich ? Es unterliegt nicht dem Mietrechtsgesetz.

Mit freundlichen Grüßen !

Johann Schoissingeyer

Verfasst: 22.04.2014, 09:43
von Manannan
Sofern im Mietvertrag nicht etwas Abweichendes vereinbart wurde, ist dafür kein neuer Mietvertrag notwendig.
Aus Gründen der Solidarhaftung wäre es jedoch anzuraten, auch den Ehepartner als Mieter aufzunehmen.

Verfasst: 22.04.2014, 16:42
von hans3
In kurzen Worten !

Vielen, vielen Dank,hat mir sehr geholfen.


Mit freundlichen Grüßen !

Johann Schoissingeyer