Änderung Mietvertrag bei Verehelichung
Verfasst: 19.04.2014, 20:39
Meine Mieterin möchte in nächster Zeit heiraten und sodann mit Ihren Gatten in die vermietete Wohnung einziehen. Ist hiefür ein neuer Mietvertrag erforderlich ? Es unterliegt nicht dem Mietrechtsgesetz.
Mit freundlichen Grüßen !
Johann Schoissingeyer
Mit freundlichen Grüßen !
Johann Schoissingeyer