Seite 1 von 1

sehr heftige Lärmbelästigung

Verfasst: 27.03.2014, 19:30
von Stefan Redner
Hallo

folgendes....

Ich persönlich wohne gerade in einer Wohnung, wo es eine enorme Lärmbelästigung von außen aber auch von den Nachbarn gibt, daher mich dieser Lärm krank macht, habe ich nun nach einer ruhigeren Wohnung gesucht,

Ich sah eine ansprechende Wohnung, die ein Immobilienmakler anbot und kontaktierte diesen am Sonntag, um diesen auf die Sprachbox zu sprechen, überraschender Weise, hob dieser ab, und zu meiner weiteren Überraschung wollte dieser mit mir 3 Stunden später sofort diese Wohnung besichtigen ( Sonntags !)

An diesem Tag herrschten heftigste Stürme und Unwetter, aufgrund meiner Notlage, fuhr ich abenteuerlich zu dieser Wohnung zwecks einer Besichtigung.
Die Wohnung ( Dachgeschoß) war sehr ruhig und ansprechend.
ich sprach mit dem Immobilienmakler in dieser Wohnung und erwähnte mehrmals, dass ich aufgrund meiner alten Wohnung bezüglich des Lärmes psychisch sehr angeschlagen bin. Dieser Makler, welcher er guter Freund des Eigentümers ist, meinte daraufhin, dass diese Wohnung genau das Richtige für mich sei, völlig ruhig und in dieser Gegend bestimmt kein zweites mal zu finden sei.

Als ich das erste Mal, nach der Mietvertragsunterzeichnung in die Wohnung ging, blieb mir fast das Herz stehen, denn die Wohnung lieg genau in der Abflugschneise des Flughafen Wien-Schwechat. Die Flugzeuge fliegen so knapp am Gebäude vorbei, dass ich sogar die Umrisse der Piloten im Cockpit sehen kann. Das gesamte Dach dröhnt und der Lärm ist so enorm, dass ein normales Leben nicht möglich ist, da auch keine Schallschutzsfenster.

Der immobilienmakler zeigt sich unbeeindruckt und ihm ist es auch scheinbar egal.
Ich muss erwähnen, dass bei der Besichtigung , das Unwetter / der Sturm so enorm waren, dass es Startverbote am Flughafen gab, ich konnte daher nicht wissen, dass hier Flugzeuge "in Greifweite" am Gebäude vorbeifliegen.

Ich möchte sofort aus dem Mietvertrag wieder raus, und meine Provision zurück haben, doch alles wird egalisiert.

Was kann ich nun machen, und wie stehen die Chnachen?

Verfasst: 27.03.2014, 20:02
von Stefan Redner
Ich mus noch hinzufügen , dass der Makler, bezüglich der Wohnung in sein Inserat unter der Rubrik "Lärmentwicklung" diese als "gering-mäßig" angibt.

Verfasst: 30.03.2014, 16:58
von lexlegis
Ohne Ihnen nahetreten zu wollen, aber eine leichte Naivität erkennt man in Ihrem Verhalten schon. Auch wenn Sie nicht sehr versiert im Umgang mit Mietverhältnissen bzw. Mietverträgen sind, sollte es doch wohl selbstverständlich sein, dass die Lage zuvor abgeklärt wird, insbesondere deshalb, weil Sie bereits zuvor mit einer Lärmmisere zu kämpfen hatten. Auch der Mietzins, welcher vermutlich dementsprechend niedrig war, hätte Sie stutzig werden lassen müssen.


Eine Irrtumsanfechtung nach § 871 Abs 1 ABGB käme in Betracht.

KURZ:

Hätten Sie gewusst, dass der Mietgegenstand in einem Lärmemissionsgebiet liegt, hätten sie den Vertrag nicht geschlossen. Der Irrtum ist somit wesentlich. Er betrifft den Umstand, auf den die Absicht vorzüglich gerichtet war (eine ruhige Umgebung), daher kann auch von einem beachtlichen Irrtum gesprochen werden. Er wurde durch die falschen Angaben des Maklers verursacht. Der Irrtum kann binnen 3 Jahren angefochten werden (§ 1487 ABGB)

Steht im Mietvertrag jedoch, dass sich der Flughafen in der Nähe des Mietobjekts befindet, könnte selbst im Fall der falschen Lärmwertangaben durch den Makler keine Irrtumsanfechtung möglich sein, da von einem mit den rechtlich geschützten Werten verbundenen Durchschnittsmenschen im Zuge der allgemein zu erwartenden geistigen Fähigkeit, die bei einer hierfür notwendigen Beurteilungskompetenz nicht unbedingt auf hohem Intellekt beruhen muss, eine Einsichtsfähigkeit soweit erwartet werden kann, dass man davon ausgehen kann, dass der Mietinteressent nach Kenntnis der Sachlage weiß, welche Immissionen bei Flughafennähe auf ihn zukommen werden.

Meines Erachtens rettet Sie die Falschangabe des Maklers, wonach eine Irrtumsanfechtung möglich ist, denn Sie wussten nicht exakt über den Grad der Immission Bescheid, daher haben Sie sich auf die Angabe im Vertrag verlassen.

Verfasst: 08.04.2014, 22:00
von Stefan Redner
Danke für die Info

Ich war nun bei einem Anwalt, er konnte mir irgendwie keine klare Antwort schildern :roll:
irgendwie bin ich jetzt doch etwas verzweifelt.
Der Eigentümer der Wohnung meinte nach einem Gespräch, dass er einen anderen Mieter sucht, ich natürlich weiterhin die Miete zahlen müsste.
Der Anwalt meinte darauf , dass ich sie nicht zahlen soll, konnte mir aber keine weitere Taktik schildern, außer dass wir auf einen anderen Mieter warten sollten.

.......... :roll:

Verfasst: 09.04.2014, 09:45
von lexlegis
Ihr (nicht gerade besonders kompetenter) Anwalt, der Ihnen rät nichts zu zahlen, scheint vergessen, dass zunächst ein gültiger Mietvertrag zu Stande gekommen ist und sich daraus gegenseitige Verpflichtungen ergeben. Ich sehe nur die Möglichkeit einer Irrtumsanfechtung. Den Mietzins von alleine zurückzuhalten halte ich für keine gute Idee. Vielleicht beantragen Sie vorerst eine Mietzinsminderung bei Gericht (§ 1096 Abs 1 Satz 2 ABGB).

Verfasst: 10.04.2014, 19:36
von Stefan Redner
Ich sehr wichtige Frage hätte ich nun noch,

Der Vermieter hätte diesen Freitag ein paar Besichtigungstermine, er meinte aber er brauche vorher mein Kündigungsschreiben.

Ich war heute beim Konsumentenschutz, die meinten das ich das Mietverhältnis nicht kündigen sondern wegen §1117 ABGB auflösen soll. ( gesundheitschädlich ),

Es wäre natürlich toll wenn am Freitag einer der besichtigenden Personen, die Wohnung übernehmen würden, somit wäre das Ganze gegessen. Was geschieht jetzt aber wenn ich das Schreiben aufsetzt bezüglich der Auflösung.

..oder sollte ich jetzt das Kündigungsschreiben aufsetzten, udn wenns am Freitag nix wird... nachträglich die Auflösung verfassen ?? :? :?

Mir ist das Ganze etwas zu viel....

Verfasst: 15.04.2014, 20:36
von Stefan Redner
Aktuelle Lage:

Ich habe nun die Aufösung gemäß §1117 bezüglich "gesundheitsschädigend"
dem vermieter zugesant.

Die akzeptiert das ganze natürlich nicht..

Ich habe nun die Miete bis zum zeitpunkt " der Auflösung bezahlt!
Soll /Muss ich nun weiterzahlen?
Wie soll ich jetzt weiter verfahren?

mfg