Gartenhaus im angemietetem Garten

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Darf unser Gartenhaus stehen bleiben? (Bitte mit einem Beitrag begründen!)

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ThomasA
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Registriert: 21.03.2014, 18:08

Gartenhaus im angemietetem Garten

Beitrag von ThomasA » 21.03.2014, 18:23

Sehr geehrte Damen und Herren,


Wir (meine Frau, unsere Kinder und ich) sind Mieter in einer Wohnung der WAG (Wohnungsanlagen GesmbH) in Voitsberg (Österreich). Zu unserer ~73m² großen Wohnung gehört ein ebenso großer Garten welcher auch Mietgegenstand ist. Diesen Garten haben wir im Verwildertem Zustand übernommen und mit etwa 3000€ aus eigener Tasche wieder brauchbar gemacht.
Auf der Gartenfläche stand ein Gerätehaus welches wir umbauen bzw. erneuern wollten. Wir forderten eine schriftliche Genehmigung bei der WAG an und legten eine Skizze bei. Die darauf gezeichnete und im Antrag vermerkte gesamte Dachfläche beträgt 24m² (4x6m). Es wurde quasi eine Gartenhütte mit überdachter Terrasse daraus (12m² Gartenhaus/Geräteschuppen und 12m² Terrasse zum grillen, entspannen und co).
Alle Gartenhäuser in der Siedlung stehen auf einer Seite, unseres welches wir beim Einzug übernommen hatten stand bisher auf der anderen, als einziges. Es war ein etwa 4x2m Geräteschuppen und soll nun auf 4x6m wachsen.
Nach kurzen Einwenden und Diskussion wurde uns dann die im Anhang beiliegende Genehmigung gegeben. “Bis auf Wiederruf und mit Auszug aus der Wohnung erfolgt der Abriss”. Aufgrund dessen das das geplante Bauwerk ein “Bewilligungsfreies Bauvorhaben” ist haben wir uns auch im Bauamt der Stadtgemeinde die Bewilligung zum aufstellen geholt.

Nun steht das Grundgerüst, ~2000€ Holz, 1000€ für Fundament (Beton, Kies, etc.) und nun, ein paar Monate später, wird von dem Leiter der Steiermark der Abriss verlangt da dies so nicht “in das Bild der Anlage passen würde”. Wie gesagt, alle anderen Gartenhäuser stehen auf der anderen Seite im Schatten, unseres in der Sonne dies jedoch schon von Beginn an. Von meiner direkten Ansprechperson, immerhin Wohnbetreuer haben wir letzten Sommer schriftlich eine “Bittleihe” erhalten. Also bis auf Wiederruf. Das Grundgerüst für das geplante Gartenhaus mit Terrasse ist seit einem Monat fast fertig. Mit dem Boden und den Wänden wollten wir eigentlich schon beginnen und nun der “Schlag ins Gesicht”.

Nun ist die Situation so das wir nicht so schnell aufgeben wollen. Wir haben in etwa 14 Tagen einen Termin mit dem Leiter für Steiermark, jedoch hat er am telefonisch schon angedeutet nicht von seiner Sichtweise abweichen zu wollen.
Uns ist bewusst wir haben eine Bittleihe erhalten, also eine Genehmigung bis auf Wiederruf aber man müsste doch alle Mieter der Straße gleich behandeln und wenn andere Gartenhäuser stehen bleiben dürfen auch unsere stehen lassen oder?

Vielleicht könnten Sie so nett sein und uns rechtliche Tipps geben eventuell auch mit einer Verlinkung zu einem Urteil. Nebenher bemerkt ist unser geplantes Gartenhaus das einzige Bewilligte, alle anderen sind nur zum Teil von der WAG genehmigt und kein anderes ist beim Bauamt gemeldet (sogenannte Schwarzbauten).
Wir sind die einzigen die uns die Mühe machten unser Vorhaben auch bei der Gemeinde bewilligen zu lassen. Man möchte es doch grundsätzlich allen recht machen und sich auf der rechten und sicheren Seite bewegen wenn man doch einige tausend Euros in einen Garten steckt den man nur mit der Wohnung mitgemietet hat.


Für Rückfragen stehen ich euch natürlich jederzeit gerne zur Verfügung,


Mit freundlichen Grüßen

Thomas



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