Probleme mit Mietobjekt/keine Benützungsbewilligung
Verfasst: 16.03.2014, 19:18
Hallo!
Wir sind froh dieses tolle Forum gefunden zu haben und vielleicht kann uns hier ja die/der ein oder andere einige Tipps geben...
Unser Mietobjekt gibt es seit ca. 2 Jahren. Wir sind seit Mai 2013 in der Wohnung, in einem befristetem Mietverhältnis (5 Jahre, Kündigungsfrist 3 Monate). Die Endbeschau, zur Erlangung der Benützungsbewilligung, fand erst Mitte Jänner 2014 durch das Bauamt der Gemeinde statt - diese hat ergeben, dass unser Mietobjekt keine Benützungsbewilligung erhält und in absehbarer Zeit auch nicht erteilt werden kann. Gründe dafür sind unter anderem: Nichteinhaltung der Bebauungsdichte, 12 Wohneinheiten anstatt genehmigte 6, keine Grenzen eingehalten, Beeinträchtigung der Fluchtwege. Dies wissen wir alles vom Bauamt der Gemeinde und war uns beim Bezug nicht bewusst.
Vermieter (= Unternehmer im Sinne des Mietrechts) streitet alles ab, sagt immer wieder es sei alles in Ordnung. Wir wohnen seitdem im Ungewissen, da wir von der Gemeinde auch schon einen Brief erhalten haben, in dem steht, dass wir hier quasi illegal wohnen und das Mietobjekt geräumt werden könnte. Wir sprachen den Vermieter schon darauf an, dass wir in Anbetracht der Tatsachen kündigen wollen - dieser lehnte es aber ab und drohte damit die Kaution einzubehalten.
Wir bezahlen seit inkl. Febr. 2014 keine Miete (inkl. Betriebskosten und Heizung) mehr, in der Hoffnung dadurch die Kaution gegenzuverrechnen und dann auszuziehen (falls es keine Einigung gibt). Ist dies wirklich ratsam? (Vermieter hat uns bis jetzt erst 1x angerufen und uns gesagt, dass wir die Miete bezahlen müssen)
Wir wissen nun nicht wie wir rechtlich gesehen weiter vorgehen sollen/können... Es sagt uns jeder etwas anderes...
Ist der Mietvertrag überhaupt aufrecht, wenn es noch nie eine Benützungsbewilligung gegeben hat und wir hier lt. Bauamt illegal wohnen?
Wenn nein: Wie sollen wir weiter vorgehen, wenn der Vermieter alles abstreitet? Wie soll die Wohnungsübergabe erfolgen, etc.?
Wenn ja: Müssen wir, wie gesetzlich bei einem befristeten Mietverhältnis lt. Mietrecht geregelt, 1 Jahr in der Wohnung bleiben und dann unter Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen? Oder dürfen wir in Anbetracht der Tatsachen sofort kündigen unter Einhaltung der 3-monatigen Kündigungsfrist?
Reicht es, wenn wir die Kündigung in Form eines Einschreibens an den Vermieter schicken oder muss die Kündigung gerichtlich erfolgen?
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe.
LG
PS: Hat hier jemand Erfahrungen mit dem Mieterschutz Österreich oder der Mietervereinigung Österreich? Ist es sinnvoll sich bei einem der beiden anzumelden?
Wir sind froh dieses tolle Forum gefunden zu haben und vielleicht kann uns hier ja die/der ein oder andere einige Tipps geben...
Unser Mietobjekt gibt es seit ca. 2 Jahren. Wir sind seit Mai 2013 in der Wohnung, in einem befristetem Mietverhältnis (5 Jahre, Kündigungsfrist 3 Monate). Die Endbeschau, zur Erlangung der Benützungsbewilligung, fand erst Mitte Jänner 2014 durch das Bauamt der Gemeinde statt - diese hat ergeben, dass unser Mietobjekt keine Benützungsbewilligung erhält und in absehbarer Zeit auch nicht erteilt werden kann. Gründe dafür sind unter anderem: Nichteinhaltung der Bebauungsdichte, 12 Wohneinheiten anstatt genehmigte 6, keine Grenzen eingehalten, Beeinträchtigung der Fluchtwege. Dies wissen wir alles vom Bauamt der Gemeinde und war uns beim Bezug nicht bewusst.
Vermieter (= Unternehmer im Sinne des Mietrechts) streitet alles ab, sagt immer wieder es sei alles in Ordnung. Wir wohnen seitdem im Ungewissen, da wir von der Gemeinde auch schon einen Brief erhalten haben, in dem steht, dass wir hier quasi illegal wohnen und das Mietobjekt geräumt werden könnte. Wir sprachen den Vermieter schon darauf an, dass wir in Anbetracht der Tatsachen kündigen wollen - dieser lehnte es aber ab und drohte damit die Kaution einzubehalten.
Wir bezahlen seit inkl. Febr. 2014 keine Miete (inkl. Betriebskosten und Heizung) mehr, in der Hoffnung dadurch die Kaution gegenzuverrechnen und dann auszuziehen (falls es keine Einigung gibt). Ist dies wirklich ratsam? (Vermieter hat uns bis jetzt erst 1x angerufen und uns gesagt, dass wir die Miete bezahlen müssen)
Wir wissen nun nicht wie wir rechtlich gesehen weiter vorgehen sollen/können... Es sagt uns jeder etwas anderes...
Ist der Mietvertrag überhaupt aufrecht, wenn es noch nie eine Benützungsbewilligung gegeben hat und wir hier lt. Bauamt illegal wohnen?
Wenn nein: Wie sollen wir weiter vorgehen, wenn der Vermieter alles abstreitet? Wie soll die Wohnungsübergabe erfolgen, etc.?
Wenn ja: Müssen wir, wie gesetzlich bei einem befristeten Mietverhältnis lt. Mietrecht geregelt, 1 Jahr in der Wohnung bleiben und dann unter Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen? Oder dürfen wir in Anbetracht der Tatsachen sofort kündigen unter Einhaltung der 3-monatigen Kündigungsfrist?
Reicht es, wenn wir die Kündigung in Form eines Einschreibens an den Vermieter schicken oder muss die Kündigung gerichtlich erfolgen?
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe.
LG
PS: Hat hier jemand Erfahrungen mit dem Mieterschutz Österreich oder der Mietervereinigung Österreich? Ist es sinnvoll sich bei einem der beiden anzumelden?