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Bauschutt im Garten

Verfasst: 10.03.2014, 13:12
von awolf
Hallo!
Wir haben ein neues Reihenhaus bei einer Genossenschaft gemietet. Laut Baubeschreibung sollten 30cm Humus unter dem Rasen sein, dort sind allerdings hauptsächlich Schutt, Plastik und Ziegel vergraben. Bei unseren Nachbarn (welche einige Monate vor uns eingezogen sind) wurde dieser Mangel bereits behoben, also der Bauschutt entfernt und Humus ausgebracht. Wir haben die Genossenschaft gebeten das jetzt auch bei uns zu tun, diese weigert sich jetzt aber, bislang ohne offizielles Statement. Man lies uns über den Baumeister ausrichten, dass das nicht mehr gemacht wird.
Können wir die Behebung dieses Mangels auf dem Rechtsweg erzwingen?
Vielen Dank!

Verfasst: 10.03.2014, 20:40
von lexlegis
Beim Bestandvertrag (hier: Mietvertrag) wird dem Bestandnehmer der Gebrauch einer unverbrauchbaren Sache gegen Entgelt überlassen (§ 1090 ABGB). Nach herrschender Ansicht ist hierfür das Gewährleistungsrecht nach §§ 922 ff ABGB ganz normal anzuwenden. Danach haftet der Übergeber dem Übernehmer für Mängel oder fehlende Eigenschaften, an der Sache.

Dies geht sogar so weit, dass selbst für den Fall eines gültigen einvernehmlichen Ausschlusses der Gewährleistung (§ 929 ABGB), der Übergeber dennoch haftet, wenn er der Sache zuvor bestimmte Eigenschaften ausdrücklich beigemessen hat. Er kann also nicht auf der einen Seite behaupten, die Sache hätte diese und jene Eigenschaften und auf der anderen Seite jedweden Gewährleistungsanspruch ausschließen.

Sie können im Zuge der Gewährleistung die Behebung dieses „Mangels“ bzw. das Herbeiführen der versprochenen Eigenschaften fordern.

Verfasst: 11.03.2014, 08:24
von awolf
Vielen Dank für die rasche und klare Antwort!