Mietrecht Österreich/Wien
Verfasst: 13.02.2014, 16:36
Hallo,
ich habe vor mir eine Wohnung in Wien zu kaufen.
Leider überschaue ich das Mietrecht in Österreich/Wien noch nicht ganz.
Folgende Fragen habe ich:
1. Was versteht man genau unter dem Kategoriemietzins? Ist dieser an das Sondereigentum (Wohnung selbst) bzw. dem Wohnhaus (mehr als 3 Parteien) oder nur an den bestehenden Mietvertrag gebunden?
1a. Unterliegt eine Wohnung weiterhin der Regelung des Kategoriemietzinses, nachem der Mieter ausgezogen ist oder kann ich danach die Wohnung mit angemessenen Mietzins weiter vermieten? (Ortsübliche Miete)
1b. Warum ist dieser (Kategoriemietz.) so wahnsinnig niedrig?
2. Unter welchen Bedingungen ist ein unbefristeter MV kündbar?
Ich habe gehört, dass unter gewissen Bedingungen nicht einmal Eigenbedarf möglich ist.
Gibt es auch in Wien, ähnlich wie in München, einen 10-Jahres Mieterschutz zB nach Teilung des Hauses? Mir ist von mehreren Maklern mitgeteilt worden, dass manche Wohnungen eben min 10 Jahre vom Eigentümer, selbst bei Eigenbedarf, nicht bezogen werden können.
3. Gibt es einen von der Lage unabhängigen Höchstmietzins? Mich verwirrt, dass sämtlich Mietzinsrechner von Wien die Lage überhaupt nicht berücksichtigen.
4. Und jetz mal ein konkreter Fall:
Wohnung: 80qm
Baujahr: 1900
monatliche Miete lt. Mietvertrag und Schlichtungsstellenentscheidung
vom 29.11.2007: Kategoriezins, Kategorie C
Kann ich, sollte der Mieter ausziehen, die Wohnung a) selbst nutzen b) zum ortsüblichen Mietzins vermieten?
Kann ich, sollte der Mieter nicht ausziehen, die Miete irgendwann erhöhen und wenn ja unter welchen Bedingungen und in welchem Ausmaß?
Für Hilfe wäre ich sehr dankbar!
Vielen Dank schon mal und Beste Grüße,
M. H.
ich habe vor mir eine Wohnung in Wien zu kaufen.
Leider überschaue ich das Mietrecht in Österreich/Wien noch nicht ganz.
Folgende Fragen habe ich:
1. Was versteht man genau unter dem Kategoriemietzins? Ist dieser an das Sondereigentum (Wohnung selbst) bzw. dem Wohnhaus (mehr als 3 Parteien) oder nur an den bestehenden Mietvertrag gebunden?
1a. Unterliegt eine Wohnung weiterhin der Regelung des Kategoriemietzinses, nachem der Mieter ausgezogen ist oder kann ich danach die Wohnung mit angemessenen Mietzins weiter vermieten? (Ortsübliche Miete)
1b. Warum ist dieser (Kategoriemietz.) so wahnsinnig niedrig?
2. Unter welchen Bedingungen ist ein unbefristeter MV kündbar?
Ich habe gehört, dass unter gewissen Bedingungen nicht einmal Eigenbedarf möglich ist.
Gibt es auch in Wien, ähnlich wie in München, einen 10-Jahres Mieterschutz zB nach Teilung des Hauses? Mir ist von mehreren Maklern mitgeteilt worden, dass manche Wohnungen eben min 10 Jahre vom Eigentümer, selbst bei Eigenbedarf, nicht bezogen werden können.
3. Gibt es einen von der Lage unabhängigen Höchstmietzins? Mich verwirrt, dass sämtlich Mietzinsrechner von Wien die Lage überhaupt nicht berücksichtigen.
4. Und jetz mal ein konkreter Fall:
Wohnung: 80qm
Baujahr: 1900
monatliche Miete lt. Mietvertrag und Schlichtungsstellenentscheidung
vom 29.11.2007: Kategoriezins, Kategorie C
Kann ich, sollte der Mieter ausziehen, die Wohnung a) selbst nutzen b) zum ortsüblichen Mietzins vermieten?
Kann ich, sollte der Mieter nicht ausziehen, die Miete irgendwann erhöhen und wenn ja unter welchen Bedingungen und in welchem Ausmaß?
Für Hilfe wäre ich sehr dankbar!
Vielen Dank schon mal und Beste Grüße,
M. H.