Genossenschaftswohnung - Wärmetauscher defekt - Kosten
Verfasst: 04.02.2014, 12:25
Ich hoffe mir kann jemand mit Kenntnisse der bestehenden Mietgesetze weiterhelfen.
Ich wohne seit ca. 1 Jahr bei meiner Freundin. Meine eigenen Mietwohnung habe ich aber bislang nicht aufgegeben. Da ich das letzte Jahr nicht in der Wohnung war, wurde der Wohnungshauptwasserhahn abgesperrt.
Ich habe mich jetzt entschlossen die Wohnung aufzugeben. Um die notwendigen Arbeiten durchzuführen, wurde der Absperrhahn wieder geöffnet.
Leider ohne Erfolg. Das Ventil ließ sich nur ganz leicht öffnen. Dazu kam dass plötzlich der Wärmetauscher im Bad (Fernwärme) zu lecken begann.
Kurzerhand mit der Genossenschaft in Kontakt getreten. Dabei erhielt ich folgende Aussage:
- Hauptwasserhahn: keine Problem, Firma beauftragen und Kosten an die Genossenschaft.
- Wärmetauscher: Instandhaltung und Reparaturen zu Lasten des Mieters.
Nach einiger Recherche im Internet bin ich jetzt mehr als verwirrt. Habe mich durch mehrer Paragraphen gelesen, bin aber leider auf keinen Grünen Zweig gekommen. Da gibts ja Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG), das normale Mietrechtsgesetz (MRG).....
Anscheinend ist das Thema Warmwasseraufbereitung eine Grauzone.
Im Mietvertrag ist ein Punkt angeführt ... Verantwortlich für die Instandhaltung ist der Mieter.
Ist eine Verschlechterung (im Gegensatz zum Gesetz) durch den Mietvertrag zulässig? Oder ist das als nichtig zu sehen?
Da ich meinen Vertrag kündigen möchte, hoffe ich es kann mir hier jemand eine Antwort geben.
DANKE schon mal vorab!!!!
Ich wohne seit ca. 1 Jahr bei meiner Freundin. Meine eigenen Mietwohnung habe ich aber bislang nicht aufgegeben. Da ich das letzte Jahr nicht in der Wohnung war, wurde der Wohnungshauptwasserhahn abgesperrt.
Ich habe mich jetzt entschlossen die Wohnung aufzugeben. Um die notwendigen Arbeiten durchzuführen, wurde der Absperrhahn wieder geöffnet.
Leider ohne Erfolg. Das Ventil ließ sich nur ganz leicht öffnen. Dazu kam dass plötzlich der Wärmetauscher im Bad (Fernwärme) zu lecken begann.
Kurzerhand mit der Genossenschaft in Kontakt getreten. Dabei erhielt ich folgende Aussage:
- Hauptwasserhahn: keine Problem, Firma beauftragen und Kosten an die Genossenschaft.
- Wärmetauscher: Instandhaltung und Reparaturen zu Lasten des Mieters.
Nach einiger Recherche im Internet bin ich jetzt mehr als verwirrt. Habe mich durch mehrer Paragraphen gelesen, bin aber leider auf keinen Grünen Zweig gekommen. Da gibts ja Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG), das normale Mietrechtsgesetz (MRG).....
Anscheinend ist das Thema Warmwasseraufbereitung eine Grauzone.
Im Mietvertrag ist ein Punkt angeführt ... Verantwortlich für die Instandhaltung ist der Mieter.
Ist eine Verschlechterung (im Gegensatz zum Gesetz) durch den Mietvertrag zulässig? Oder ist das als nichtig zu sehen?
Da ich meinen Vertrag kündigen möchte, hoffe ich es kann mir hier jemand eine Antwort geben.
DANKE schon mal vorab!!!!