Guten Morgen,
wir wohnen in einem Siedlungsteil, in dem Miet- sowohl Eigentumswohnungen sind und haben eine gemeinsame Verwaltung.
Meine Frage wäre: gibt es ein Gesetz oder ähnliches, in dem die Pflichten des Verwalters geschrieben sind?
Konkret geht es um einen schon lang andauernden Streit mit einem Miteigentümer, der sowohl Sommer und Winter die Kellerfenster und - Türen offen lässt, damit die Wäsche schnell trocknet. Dadurch kommt es zur Abkühung des Kellers, der Fussböden im Erdgeschoss und des Treppenhauses.
Jegliche Versuch durch ein Gespräch mit der führten zu keinem positiven Ergebnis.
Bitte um Hilfestellung, danke.
Pflichten des Verwalters
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