Verbücherter Bestandvertrag und Pfandrecht
Verfasst: 28.01.2014, 19:42
Hallo!
Ich hätte einmal die folgende Frage und hoffe, dass sie mir jemand beantworten kann:
Angenommen ein Bestandhalter schließt mit einem Bestandgeber einen Vertrag, auf den das MRG keine Anwendung findet, und der Bestandhalter will sein Nutzungsrecht gemäß § 1095 ABGB in das Grundbuch eingetragen sehen, um vor der Kündigung gemäß § 1120 ABGB geschützt zu sein, falls der Bestandgeber das Bestandstück einmal veräußert. Dabei ist ihm grundsätzlich daran gelegen, dass seiner Eintragung keine anderen Lasten vorgehen, insbesondere keine Pfandrechte.
Tatsächlich ist allerdings bereits ein Pfandrecht eingetragen und die begünstigte Bank ist nicht bereit, auf die Erstrangigkeit ihres Pfandrechts zu verzichten.
Was kann der Bestandhalter tun, um die Bank davon zu überzeugen, dass sein Nutzungsrecht vorgehen kann, ohne dass der Bank hieraus Nachteile erwachsen?
Oder könnte sich der Bestandhalter eventuell auch darauf einlassen, dass sein Nutzungsrecht hinter dem Pfandrecht der Bank rangiert?
Ich danke Euch im Voraus für Eure Hilfe.
Ich hätte einmal die folgende Frage und hoffe, dass sie mir jemand beantworten kann:
Angenommen ein Bestandhalter schließt mit einem Bestandgeber einen Vertrag, auf den das MRG keine Anwendung findet, und der Bestandhalter will sein Nutzungsrecht gemäß § 1095 ABGB in das Grundbuch eingetragen sehen, um vor der Kündigung gemäß § 1120 ABGB geschützt zu sein, falls der Bestandgeber das Bestandstück einmal veräußert. Dabei ist ihm grundsätzlich daran gelegen, dass seiner Eintragung keine anderen Lasten vorgehen, insbesondere keine Pfandrechte.
Tatsächlich ist allerdings bereits ein Pfandrecht eingetragen und die begünstigte Bank ist nicht bereit, auf die Erstrangigkeit ihres Pfandrechts zu verzichten.
Was kann der Bestandhalter tun, um die Bank davon zu überzeugen, dass sein Nutzungsrecht vorgehen kann, ohne dass der Bank hieraus Nachteile erwachsen?
Oder könnte sich der Bestandhalter eventuell auch darauf einlassen, dass sein Nutzungsrecht hinter dem Pfandrecht der Bank rangiert?
Ich danke Euch im Voraus für Eure Hilfe.