Einstieg in bestehenden Mietvertrag, Anpassung Miethöhe
Verfasst: 21.01.2014, 16:27
Nach §46 MRG ist die Verrechnung mit 3,25 je m2 Nutzfläche bei Einstieg in Verträge von vor 1994 gedeckelt. Kann der Vermieter, im Konkrten Wr Wohnen, trotzdem höhere Sätze - zB nach Richtwert - verrechnen? Gibt es dazu weiterführende Regelungen im MRG? Kann mir hier jemand helfen?