Seite 1 von 1

Einstieg in bestehenden Mietvertrag, Anpassung Miethöhe

Verfasst: 21.01.2014, 16:27
von Wachl
Nach §46 MRG ist die Verrechnung mit 3,25 je m2 Nutzfläche bei Einstieg in Verträge von vor 1994 gedeckelt. Kann der Vermieter, im Konkrten Wr Wohnen, trotzdem höhere Sätze - zB nach Richtwert - verrechnen? Gibt es dazu weiterführende Regelungen im MRG? Kann mir hier jemand helfen?