Fragen zu Mietvertrag und Mietrecht

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Fragestellerin
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Fragen zu Mietvertrag und Mietrecht

Beitrag von Fragestellerin » 08.01.2014, 11:45

Liebe Community,
ich wäre außerordentlich dankbar für die Beantwortung folgender Fragen. Leider kenne ich mich in diesen Anliegen überhaupt nicht aus und wäre daher auf die Hilfestellung von Sachverständigen angewiesen.

1. Im Mietvertrag stehen drei Personen, meine Mutter, mein Vater, ich. Meine Mutter ist kürzlich verstorben. Ist es wahr, dass weder der Hausbesitzer noch die Hausverwaltung erfahren darf, dass eine Person verstorben ist, welche im Mietvertrag steht, da sodann der Mietvertrag nicht mehr gültig ist? In dem Sinne, dass ein Aufsetzen eines neuen Mietvertrages mit einem höherem Mietzins rechtlich zulässig wäre?

1.b Variante: Ist es wahr, dass eine Kenntnis über den Todesfall seitens des Hausbesitzers und der Hausverwaltung dazu führen würde, dass mein Status als Mieterin fortan den Status einer Weitergabe (oder Nachmieter) erhält, und ich sodann in der Gefahr einer rechtmäßigen Mieterhöhung bin, obwohl ich ebenfalls im Mietvertrag stehe?

2. Hat es generell irgendwelche Konsequenzen auf die Gültigkeit eines Mietvertrages, bzw. verändert es irgendetwas an Rechten, ob man in der betreffenden Mietwohnung hauptgemeldet oder nebenwohnsitzgemeldet ist? Hat es irgendwelche negativen Konsequenzen, einen früheren Hauptwohnsitz in einen Nebenwohnsitz umzumelden, verliert man dabei Rechte als im-Mietvertrag-Stehender? (Ich dachte immer, Mietvertrag und Meldung (Hauptohnsitz oder Nebenwohnsitz) wären voneinander unabhängig, aber vielleicht liege ich ja falsch).

3. Der Satz im unbefristeten Mietvertrag: „Das Mietverhältnis kann von beiden Teilen unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zum Ende des Kalendermonats gerichtlich aufgekündigt werden,“ ist angeblich relativ, wie mir gesagt wurde, da der Hausbesitzer im Fall einer Kündigung ohne Vergehen einem eine Wohnung in selber Größe zum selben Preis in selber Lage ("gleichwertiges Objekt") als Ersatz anbieten muss. Ist das richtig? Und diesen Umstand würde sich doch kein Hausbesitzer antun bzw. wäre dies unmöglich. Da wäre es plausibler, wenn der Hausbesitzer ein angebliches Vergehen erfinden würde, um einen Mieter loszuwerden, und dagegen kann man sich als Mieter sicher irgendwie rechtlich schützen/wehren (mit Hilfe von Anlaufstellen, welche sich für die Rechte von Mietern einsetzen).

4. Ist es wahr, dass ein im-Mietvertrag-Stehender, in diesem Fall ich oder mein Vater, eine Verzichtserklärung unterschreiben kann, in welcher er auf seine Rechte an der Mietwohnung verzichtet, ohne dass der Mietvertrag davon beeinflusst wird, also ohne Mieterhöhung für denjenigen, der weiterhin in der Wohnung wohnen bleibt?

Vielen herzlichen Dank für alle Kommentare und Aufklärungen!



lexlegis
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Beitrag von lexlegis » 08.01.2014, 15:40

Der Hauptmietzins (oder auch die Miete) wird als Entgelt für den Gebrauch der Mietsache entrichtet. Bei 3 Mietern wird dieser aufgeteilt und die Höhe ergibt sich je nach den m² die jeder für sich hat oder die gemeinsam zur Verfügung stehen. (und natürlich aus der Lage USW (§ 16 Abs 2 MRG)
Beträgt der Mietzins zum Beispiel 900 Euro, so muss bei 3 Mietern jeder das zahlen, was er nutzt und wie viel davon. Jemand mit einem 11m ² Schlafzimmer wird weniger zahlen, als jemand mit einem 20m ² Zimmer. Verstirbt ein Mieter, bleibt der Hauptmietzins gleich hoch wie zuvor, jedoch müssen die 2 Verbliebenen diesen nun zu zweit bestreiten, daher mehr zahlen als zuvor (sofern die Miete vorher aufgeteilt wurde). Alternativ können die Mieter nach Absprache mit dem Vermieter einen Nachmieter für den Verstorbenen suchen, dieser tritt dann als dritter Mieter wieder in den Vertrag ein. Dem Vermieter kann es ganz egal sein, wer stirbt oder auszieht, solange der vereinbarte Hauptmietzins + Betriebskosten an seinem Konto sind. Demnach könnte auch ein Dritter die Miete der verstorbenen Mutter bestreiten. Die Behauptung, der Mieter sei zum Aufsetzen eines neuen Mietvertrags berechtigt, wenn ein Teil stirbt, ist unrichtig, denn der Vertrag gilt nach wie vor (§ 1116a Satz 1 ABGB), es sei denn es wurde darin ausdrücklich festgehalten wie viel pro Kopf zu zahlen ist, dann müsste neu verhandelt werden. Dies wird aber nicht der Fall sen. Es wird einen Hauptmietzins geben und der ist (wie auch immer die Mieter das unter sich ausmachen mögen) zu zahlen.

lexlegis
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Beitrag von lexlegis » 08.01.2014, 15:51

Die Wohnsitzangabe hat keine rechtlichen Konsequenzen auf die Gültigkeit eines Mietvertrages. Die rechtlichen Konsequenzen ergeben sich höchstens (wenn überhaupt) bei der Inanspruchnahme staatlicher Sozialleistungen. Den Mietvertrag berührt dies nicht. Sie können 100 Häuser mieten, wenn Sie das Geld dafür haben. Wie Sie das anmelden spielt für den Mietvertrag keine Rolle, solange der Vermieter sein Geld erhält.

lexlegis
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Beitrag von lexlegis » 08.01.2014, 15:52

Es wäre gut zu wissen, ob das Mietobjekt in den Anwendungsbereich des MRG fällt.

Franca
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Re: Fragen zu Mietvertrag und Mietrecht

Beitrag von Franca » 11.08.2022, 08:26

Stimmt!

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