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Frage zu Mietrecht

Verfasst: 04.01.2014, 10:05
von lastunicorn
Hallo,
ich bin noch etwas neu in Österreich (Wien) und verwirrt.
Wohne nun seit Oktober hier und habe einen Mietvertrag (von Privat, in einem Wohnblock) über 3 Jahre (befristet).
Nun lese ich, dass ich rein theoretisch erst nach einem Jahr kündigen kann.
Im Mietvertrag steht nur etwas von der Kündigung seitens des Vermieters.

Ich möchte aber bereits im März/April ausziehen.

Gibt es keine Möglichkeit, früher zu kündigen?

Verfasst: 04.01.2014, 13:11
von Hubert Neubauer
Einvernehnlich jederzeit, sonst fruehestens nach 12 Monaten unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist, also 15 Monate

Verfasst: 04.01.2014, 18:52
von lastunicorn
Danke für deine Antwort.
Gilt das gleiche, wenn man in einer WG wohnt und jeder einen eigenen Vertrag hat?

Bzw. sonst gar keine andere Möglichkeit?

Verfasst: 05.01.2014, 18:22
von lexlegis
Ein Jahr müssen Sie drin bleiben, das dient auch dem Schutz des Vermieters, mehr jedoch dem Schutz des Mieters, der bei längeren Verträgen nicht so lange gebunden ist (§ 29 Abs 2 MRG)

Verfasst: 06.01.2014, 07:10
von Hubert Neubauer
lexlegis hat geschrieben:Ein Jahr müssen Sie drin bleiben, das dient auch dem Schutz des Vermieters, mehr jedoch dem Schutz des Mieters, der bei längeren Verträgen nicht so lange gebunden ist (§ 29 Abs 2 MRG)
Falsch, 15 Monate!
Haben Sie einen Untermietvertrag?

Verfasst: 06.01.2014, 12:12
von lexlegis
Stimmt die Kündigungsfrist ist miteinzurechnen, ergibt sich logischerweise aus dem zitierten §.

Verfasst: 07.01.2014, 21:01
von lastunicorn
Nein, kein Untermietvertrag.
Jeder in der WG hat einen eigenen Vertrag mit dem Vermieter/Eigentümer.