Forum für Rechtsfragen bei Abschluß eines Mietvertrages, Beendigung eines Mietverhältnisses, usw.
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lastunicorn
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von lastunicorn » 04.01.2014, 10:05
Hallo,
ich bin noch etwas neu in Österreich (Wien) und verwirrt.
Wohne nun seit Oktober hier und habe einen Mietvertrag (von Privat, in einem Wohnblock) über 3 Jahre (befristet).
Nun lese ich, dass ich rein theoretisch erst nach einem Jahr kündigen kann.
Im Mietvertrag steht nur etwas von der Kündigung seitens des Vermieters.
Ich möchte aber bereits im März/April ausziehen.
Gibt es keine Möglichkeit, früher zu kündigen?
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Hubert Neubauer
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von Hubert Neubauer » 04.01.2014, 13:11
Einvernehnlich jederzeit, sonst fruehestens nach 12 Monaten unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist, also 15 Monate
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lastunicorn
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von lastunicorn » 04.01.2014, 18:52
Danke für deine Antwort.
Gilt das gleiche, wenn man in einer WG wohnt und jeder einen eigenen Vertrag hat?
Bzw. sonst gar keine andere Möglichkeit?
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lexlegis
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von lexlegis » 05.01.2014, 18:22
Ein Jahr müssen Sie drin bleiben, das dient auch dem Schutz des Vermieters, mehr jedoch dem Schutz des Mieters, der bei längeren Verträgen nicht so lange gebunden ist (§ 29 Abs 2 MRG)
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Hubert Neubauer
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von Hubert Neubauer » 06.01.2014, 07:10
lexlegis hat geschrieben:Ein Jahr müssen Sie drin bleiben, das dient auch dem Schutz des Vermieters, mehr jedoch dem Schutz des Mieters, der bei längeren Verträgen nicht so lange gebunden ist (§ 29 Abs 2 MRG)
Falsch, 15 Monate!
Haben Sie einen Untermietvertrag?
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lexlegis
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von lexlegis » 06.01.2014, 12:12
Stimmt die Kündigungsfrist ist miteinzurechnen, ergibt sich logischerweise aus dem zitierten §.
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lastunicorn
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von lastunicorn » 07.01.2014, 21:01
Nein, kein Untermietvertrag.
Jeder in der WG hat einen eigenen Vertrag mit dem Vermieter/Eigentümer.
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