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Hauptsicherung kaputt, wer bezahlt?

Verfasst: 30.12.2013, 17:07
von LE Charlie
Hallo liebe Leute!

Habe gerade gemerkt dass eine Stromphase nicht mehr in meiner Wohnung ankommt und das Problem scheinbar eine kaputte Hauptsicherung ist. Der Techniker des Netzbetreibers ist gerade auf dem Weg um die Sicherung zu tauschen, aber jetzt die Frage: Das Tauschen der Hauptsicherung im Stiegenhaus kostet pauschal 40 Euro (und darf nur vom Netzbetreiber durchgeführt werden). Trage ich oder der Vermieter diese Kosten?

Vielen Dank schon mal im Vorhinein!

Verfasst: 01.01.2014, 20:08
von Manannan
Auch hier die einleitende Frage, ob Ihr Mietverhältnis dem MRG unterliegt?
Wenn ja, dann trifft die Erhaltungspflicht den Vermieter ( § 3 Abs 1 MRG).
Wenn nein, dann trifft die Erhaltung auch den Vermieter nach § 1096 Abs 1 ABGB, es sei denn, im Mietvertrag wurde ausdrücklich anderes vereinbart.