mieterhöhung- ist das rechtens?

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miehnmaschin
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mieterhöhung- ist das rechtens?

Beitrag von miehnmaschin » 19.12.2013, 13:53

hallo,

heute lag ein brief in meinem briefkasten mit dem text "aufgrund der erhöhung der betriebskosten, insbesondere durch erhöhung der rauchfangkehrkosten... errechnet sich für ihr bestandsobjekt ab 1.1.14 ein monatlicher mietzins von (..)(7 euro mehr als bisher)"

meine frage:
muss meine vermieterin mir nicht aufrechnen wie sie genau auf die 7 euro kommt? meine nachbarn haben eine doppelt so grosse wohnung und sollen nur 5 euro mehr zahlen.
ausserdem:
ist es zulässig, die erhöhung nur 10 tage vorher anzukündigen? auf dem brief steht als datum der 11.12, aber ich habe ihn erst heute im briefkasten gehabt, einen poststempel gibts nicht weil die vermieterin im haus wohnt.

ach ja, die miete wurde von 298 auf 305 euro erhöht, zwecks prozentuellem anteil.



Manannan
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Beitrag von Manannan » 22.12.2013, 18:51

Vorausgesetzt, dass ihr Mietverhältnis dem Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes unterliegt, sind die Regelungen über die Betriebskosten unter § 21 ff MRG zu finden.
In diesem Fall sehe ich keinen Verstoß gegen mietrechtliche Bestimmungen und ein Einsichtsrecht in die Berechnungsgrundlagen steht Ihnen zu.
Fällt Ihr Mietvertrag jedoch nicht in den Anwendungsbereich des MRG, dann bitte nachlesen, was vereinbart wurde.

miehnmaschin
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Beitrag von miehnmaschin » 23.12.2013, 00:37

danke. woher weiss ich ob mein mietvertrag unter den vollanwendungsbereich des mrg fällt?

also schreibe ich ihr am besten einen brief in dem ich eine offenlegung der berechnungsgrundlage fordere?
muss ich am 1.1 dann die erhöhte miete zahlen oder kann ich mit der zahlung des erhöhten betrages warten bis sie mir eine detailierte rechnung aufgestellt hat?

Manannan
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Beitrag von Manannan » 23.12.2013, 17:44

Sie haben die Miete und Betriebskosten zu dem im Mietvertrag vereinbarten bzw festgelegten Zeitpunkt zu bezahlen. Abweichendes müsste ausdrücklich vereinbart worden sein.

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