Versteigerung - Wohnhaus
Verfasst: 10.12.2013, 23:03
Hallo Zusammen
Ich möchte dem nächst bei einer Versteigerung mit teilnehmen, jetzt habe ich unter sonstiges folgendens gelesen:
Der Ersteher hat gemäß § 150 EO ohne Anrechnung auf das Meistbot allenfalls bestehende
Bestandrechte zu übernehmen. Das in C-LNR 4 einverleibte Wohnungsrecht gemäß Punkt II. des
Übergabs- und Schenkungsvertrages 1996-11-28 ist insoweit zu übernehmen, als das Wohnungsrecht
(EUR 30.057,--) nach der ihm zukommenden Rangordnung vollständig in der Verteilungsmasse
Deckung findet. Das Vadium kann nur in Form von inländischen Sparurkunden erlegt werden.
Was heist das genau, falls ich der Meistbietender bin muss zusätzlich die 30.057,-- noch drauf bezahlen?
Ich möchte dem nächst bei einer Versteigerung mit teilnehmen, jetzt habe ich unter sonstiges folgendens gelesen:
Der Ersteher hat gemäß § 150 EO ohne Anrechnung auf das Meistbot allenfalls bestehende
Bestandrechte zu übernehmen. Das in C-LNR 4 einverleibte Wohnungsrecht gemäß Punkt II. des
Übergabs- und Schenkungsvertrages 1996-11-28 ist insoweit zu übernehmen, als das Wohnungsrecht
(EUR 30.057,--) nach der ihm zukommenden Rangordnung vollständig in der Verteilungsmasse
Deckung findet. Das Vadium kann nur in Form von inländischen Sparurkunden erlegt werden.
Was heist das genau, falls ich der Meistbietender bin muss zusätzlich die 30.057,-- noch drauf bezahlen?