Vermieter hält sich nicht an Mündliche zusage.
Verfasst: 06.11.2013, 19:53
Hi,
ich hab vor Monaten schon einmal zu diesem Thema hier gepostet.Einfach nach dem Titel diese Themas suchen und ihr findet es, weiterposten kann ich dort nicht da ich immer die Meldung "Zugriff verweigert" bekomme.
Grundlegend geht es um ein Sportgerät welches auf dem Dachboden steht und ich jetzt räumen soll. Die letzten Monate habe ich damit verbracht Etliche ansuchen zu stellen, ein gutachten für den Strom des Gerätes, Unterschriftenliste der anderen Mieter usw. zu besorgen.
Heute bekam ich nun einen Brief von der Genossenschaft das ich bis 10.11.2013 Zeit habe das Gerät zu entfernen sonst macht dies eine Firma und ich muss für die Kosten aufkommen.
Bevor dies passiert werde ich das Gerät in mein Kellerabteil räumen.
Beim Platzschaffen ist mri aufgefallen das Dinge die bereits im Keller sind vom Keller beschädigt wurden.
ZB: In meiner Vorherigen Wohnung hatte ich eine neue Küche, da dem Nachfolgemieter die Ablöse zu hoch war habe ich die Küche ausgebaut und Verkauft. Dabei blieb der E-Herd übrig. Da ich in der aktuellen Wohnung eine Küche habe (habe ich vom Vormieter abgelöst) konnte ich den E-Herd nicht brauchen, aber falls der bereits Verbaute kapputt wird kann ich ja den aus der alten Wohnung einbauten (dachte ich). Bis jetzt geht der E-Herd der eingebaut war einwandfrei und der aus der alten Wohnung steht noch im Keller.
Und bei der Besichtigung wo ich das Gerät hinräume ist mir aufgefallen das der E-Herd im Keller angefangen hat zu rosten. Im Keller steht zwar kein Wasser, aber feucht ist es dennoch. Wenn man in den Keller geht riecht es auch Muffelig.
MEine Bedenken sind jetzt das auch das Gerät vom Dachboden im Keller kaputt wird. Nach ner kurzen Recherche im Internet was ich noch machen kann um zu verhintern das mein Gerät in den Keller muss bin ich auf einen Artikel gestossen. Dieser besagt das der Vermieter haftbar ist wenn etwas im Keller kaputt wird wenn es ein feuchtigkeitsschaden ist welche von der Bausubstanz kommt.
Kurz gesagt, das der Vermieter Haftbar ist weil mein E-Herd im Keller gerostet ist. Ich möchte nun wissen ob das wirklich stimmt, wenn ja wo bekomme ich die Gesetzesschrift dafür her?
Weil wenn das so wäre könnte ich meinen Vermieter darauf hinweisen das er mir das Gerät ersetzen muss wenn es im Keller beschädigt wird. Evtl. darf ich es dann ja doch auf dem Dachboden lassen^^
ich hab vor Monaten schon einmal zu diesem Thema hier gepostet.Einfach nach dem Titel diese Themas suchen und ihr findet es, weiterposten kann ich dort nicht da ich immer die Meldung "Zugriff verweigert" bekomme.
Grundlegend geht es um ein Sportgerät welches auf dem Dachboden steht und ich jetzt räumen soll. Die letzten Monate habe ich damit verbracht Etliche ansuchen zu stellen, ein gutachten für den Strom des Gerätes, Unterschriftenliste der anderen Mieter usw. zu besorgen.
Heute bekam ich nun einen Brief von der Genossenschaft das ich bis 10.11.2013 Zeit habe das Gerät zu entfernen sonst macht dies eine Firma und ich muss für die Kosten aufkommen.
Bevor dies passiert werde ich das Gerät in mein Kellerabteil räumen.
Beim Platzschaffen ist mri aufgefallen das Dinge die bereits im Keller sind vom Keller beschädigt wurden.
ZB: In meiner Vorherigen Wohnung hatte ich eine neue Küche, da dem Nachfolgemieter die Ablöse zu hoch war habe ich die Küche ausgebaut und Verkauft. Dabei blieb der E-Herd übrig. Da ich in der aktuellen Wohnung eine Küche habe (habe ich vom Vormieter abgelöst) konnte ich den E-Herd nicht brauchen, aber falls der bereits Verbaute kapputt wird kann ich ja den aus der alten Wohnung einbauten (dachte ich). Bis jetzt geht der E-Herd der eingebaut war einwandfrei und der aus der alten Wohnung steht noch im Keller.
Und bei der Besichtigung wo ich das Gerät hinräume ist mir aufgefallen das der E-Herd im Keller angefangen hat zu rosten. Im Keller steht zwar kein Wasser, aber feucht ist es dennoch. Wenn man in den Keller geht riecht es auch Muffelig.
MEine Bedenken sind jetzt das auch das Gerät vom Dachboden im Keller kaputt wird. Nach ner kurzen Recherche im Internet was ich noch machen kann um zu verhintern das mein Gerät in den Keller muss bin ich auf einen Artikel gestossen. Dieser besagt das der Vermieter haftbar ist wenn etwas im Keller kaputt wird wenn es ein feuchtigkeitsschaden ist welche von der Bausubstanz kommt.
Kurz gesagt, das der Vermieter Haftbar ist weil mein E-Herd im Keller gerostet ist. Ich möchte nun wissen ob das wirklich stimmt, wenn ja wo bekomme ich die Gesetzesschrift dafür her?
Weil wenn das so wäre könnte ich meinen Vermieter darauf hinweisen das er mir das Gerät ersetzen muss wenn es im Keller beschädigt wird. Evtl. darf ich es dann ja doch auf dem Dachboden lassen^^