Hallo!
in unseren miethaus is die Zentralheizung kaputt!! in jeder Wohnung steht ein kachelofen!! der vermieter meint da wir einen kachelofen in der Wohnung haben braucht er die Heizung nicht rep.!! nur ist es unmöglich mit dem kachelofen die gesamte Wohnung zu heizen!! muss der vermieter die Heizung rep. oder nicht??
Vielen Dank
zentralheizung kaputt
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- Registriert: 01.11.2013, 14:45
Grundsätzlich liegt es im Ermessen des Richters, wie hoch der die Mietzinsreduktion ansetzt. Ausschlaggebend ist dabei, wie hoch die max erreichte Raumtemperatur ist.
Der Richtwert liegt bei 10 - 12 %, wenn die Raumtemperatur dauerhaft keine 20 Grad erreicht.
Weisen Sie Ihren Vermieter nachweislich darauf hin, dass die Heizung defekt ist und mit der ersatzweise angebotene Heizung mittels Kachelofen die Raumtemperatur nicht dauerhaft 20 Grad erreicht. Sollte nicht binnen zwei Wochen eine Reparatur erfolgen, behalten Sie sich eine Mietzinsreduktion von 10 % vor.
Der Richtwert liegt bei 10 - 12 %, wenn die Raumtemperatur dauerhaft keine 20 Grad erreicht.
Weisen Sie Ihren Vermieter nachweislich darauf hin, dass die Heizung defekt ist und mit der ersatzweise angebotene Heizung mittels Kachelofen die Raumtemperatur nicht dauerhaft 20 Grad erreicht. Sollte nicht binnen zwei Wochen eine Reparatur erfolgen, behalten Sie sich eine Mietzinsreduktion von 10 % vor.
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