Mietvertrag ohne Befristungsangaben; dennoch kündbar?
Verfasst: 30.09.2013, 20:25
Liebe Community,
ich wohne in einer Genossenschaftswohnung und habe mir Anfang 2010 ein Abstellplatz für mein Auto dazugemietet. Im Vertrag für diesen Abstellplatz wird weder ein Befristungstermin noch ein Befristungsgrund genannt, aber leider steht auch nicht unbefristet drinnen. Es enthaltet lediglich Angaben zum monatlichen entgelt bzw. Mietbeginn.
Am Freitag habe ich einen Kündigungsbrief von der Genossenschaft erhalten der besagt, dass ich den Abstellplatz, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat, zurück zu geben habe.
Es steht auch drinnen, dass der Platz dem neu gebauten Gebäude zugeordnet wird und dass es so vereinbart war. (steht nicht im Vertrag)
Meine frage hierzu:
Der Vertrag enthält nur Mietbeginn und Mietpreis und keine Angaben bezgl. Befristung. Ist die Vorgehensweise der Genossenschaft rechtlich gesehen legitim?
Vielen Dank im Voraus!
ich wohne in einer Genossenschaftswohnung und habe mir Anfang 2010 ein Abstellplatz für mein Auto dazugemietet. Im Vertrag für diesen Abstellplatz wird weder ein Befristungstermin noch ein Befristungsgrund genannt, aber leider steht auch nicht unbefristet drinnen. Es enthaltet lediglich Angaben zum monatlichen entgelt bzw. Mietbeginn.
Am Freitag habe ich einen Kündigungsbrief von der Genossenschaft erhalten der besagt, dass ich den Abstellplatz, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat, zurück zu geben habe.
Es steht auch drinnen, dass der Platz dem neu gebauten Gebäude zugeordnet wird und dass es so vereinbart war. (steht nicht im Vertrag)
Meine frage hierzu:
Der Vertrag enthält nur Mietbeginn und Mietpreis und keine Angaben bezgl. Befristung. Ist die Vorgehensweise der Genossenschaft rechtlich gesehen legitim?
Vielen Dank im Voraus!