Hallo,
ich wollte hier fragen ob Die Gerichtskosten und Anwaltskosten im Fall einer Räumungsexekution verhandelbar sind.
Streitwert aus Mietrückstand: ca. 2600,-
Räumungsklage wurde eingebracht trotz freundschaftlicher Einigung mit dem Vermieter.
Mietrückstand wurde im Laufe von 2 Monaten komplett beglichen, die Gebühren für das Gericht und den Anwalt fallen jedoch trotzdem an und belaufen sich auf ca. 1200,-
Wie hoch sind die Gerichtskosten, Barauslagen und Kosten für das Einschreiten des Anwaltes in der Regel?
Was verdient der Anwalt dabei und sind diese Kosten verhandelbar, wenn ich z.B. anbiete 800,- sofort zu bezahlen?
Danke schonmal.
Gerichtskosten / Anwaltskosten verhandelbar?
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- Registriert: 02.05.2013, 12:54
1.200 Kosten sind bei einem Streitwert von € 2.600 relativ hoch (wenn nur eine Verhandlung war und dort ein Versäumungsuteil ergeht sind die Kosten meist zwischen 400 und 700 Euro), wenn das Verfahren länger dauert, erreicht man relativ rasch diesen Betrag; aufpassen beim Streitwert, ob auch das Räumungsbegehren dabei ist (hängt für die Rechtsanwaltskosten von der Größe der Wohnung ab - bis 60m² € 1000, zw 60m und 90m € 1500, über 90m Jahresmietzins) - man müsste die Kostennote überprüfen (oder wurden die Kosten vom Gericht bereits festgesetzt, müsste man Rekurs machen)
verhandeln kann man immer!
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Also ich habe das jetzt vom Anwalt im Detail angefordert.
Die Kosten wurden vom Gericht mit 298,61€ festgelegt
Der genaue Streitwert liegt bei 2375,70€
In einer weiteren Auflistung sehe ich Kosten (Verdienst TP3A, 60% Einheitssatz, 10% Streitgen zuschalg, ERV Zuschlag...) für Mietzins- und Räumungsklage, Vorbereitender Schriftsatz, Verhandlungen im Zivilverfahren, welche im gesamten Brutto 859,37€ ausmachen, womit wir zzgl. der vom Gericht festgelegten Kosten auf den 1157,98€ landen
Es wurden bereits 750,- für die Aufschiebung der Exekution bezahlt um das Schlimmste zu vermeiden.
Es wäre nun interessant zu wissen, ob es sich lohnt wegen der verbleibenden ~400€ noch auf ein Entgegenkommen zu hoffen und wenn ja, mit welchen Argumenten?
Da die Klagende Partei bisher nicht weiter als mit einer temporären Aufschiebung nach der Teilzahlung entgegekommen wollte.
P.s. ja, ein Räumungsbegehren liegt anscheinend schon vor mit 1500,-
Danke
Die Kosten wurden vom Gericht mit 298,61€ festgelegt
Der genaue Streitwert liegt bei 2375,70€
In einer weiteren Auflistung sehe ich Kosten (Verdienst TP3A, 60% Einheitssatz, 10% Streitgen zuschalg, ERV Zuschlag...) für Mietzins- und Räumungsklage, Vorbereitender Schriftsatz, Verhandlungen im Zivilverfahren, welche im gesamten Brutto 859,37€ ausmachen, womit wir zzgl. der vom Gericht festgelegten Kosten auf den 1157,98€ landen
Es wurden bereits 750,- für die Aufschiebung der Exekution bezahlt um das Schlimmste zu vermeiden.
Es wäre nun interessant zu wissen, ob es sich lohnt wegen der verbleibenden ~400€ noch auf ein Entgegenkommen zu hoffen und wenn ja, mit welchen Argumenten?
Da die Klagende Partei bisher nicht weiter als mit einer temporären Aufschiebung nach der Teilzahlung entgegekommen wollte.
P.s. ja, ein Räumungsbegehren liegt anscheinend schon vor mit 1500,-
Danke
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