§ 52 Abs 2 Z 4 WEG - Frage zu generellem Verständnis

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neuro
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§ 52 Abs 2 Z 4 WEG - Frage zu generellem Verständnis

Beitrag von neuro » 29.08.2013, 18:16

Hallo,
ich hoffe mir kann jemand bei folgendem Sachverhalt helfen,

§ 52 Abs 2 Z 4 WEG
Zustellungen an mehr als sechs Wohnungseigentümer können durch Anschlag im Sinne des § 24 Abs. 5 vorgenommen werden. Der Anschlag darf frühestens nach 30 Tagen abgenommen werden. Die Zustellung des verfahrenseinleitenden Antrags gilt mit Ablauf dieser Frist als vollzogen, spätere Zustellungen hingegen schon mit dem Anschlag.
§ 24 Abs 5
Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft sind jedem Wohnungseigentümer sowohl durch Anschlag an einer für alle Wohnungseigentümer deutlich sichtbaren Stelle des Hauses (bei mehreren Häusern oder mehreren Stiegenhäusern an einer entsprechenden Mehrzahl solcher Stellen) als auch durch Übersendung schriftlich zur Kenntnis zu bringen. Eine Übersendung an den Wohnungseigentümer einer Wohnung oder sonstigen selbständigen Räumlichkeit hat an die Anschrift seines Wohnungseigentumsobjekts oder an eine andere von ihm bekannt gegebene inländische Zustellanschrift zu erfolgen
Bedeutet dies nun das wenn es (wie in meinem Fall) mehr als 6 Antragsgegner sind diese nicht eigens schriftlich verständigt werden müssen sondern nur ein Hausanschlag reicht? Also mein Vermieter von dem Antrag bzw. der Verhandlung gar nichts mitbekommen kann?

Bitte verzeiht wenn es eine banale Frage ist :- )

mfg



Condor2
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Beitrag von Condor2 » 29.08.2013, 20:23

Hallo
das ist eine Sondervorschrift für Zustellungen bei außerstreitigen Verfahren nach dem WEG - die gerichtlichen Zustellungen erfolgen dabei in der Regel an einen Antragsgegner persönlich (diesen kann sich das Gericht selbst ausssuchen, ist normalerweise der erste Antragsgegner) und an alle übrigen durch Aushang (ob diese tatsächlich vom Verfahren dann erfahren, spielt keine Rolle) - es kann also sein, dass ein Wohnungseigentümer den Aushang nicht bemerkt und von der Entscheidung nichts mitbekommt, dennoch ist mit dem Aushang ordnungsgemäß an alle Antragsgegner (Wohnungseigentümer) zugestellt

neuro
Beiträge: 2
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Beitrag von neuro » 30.08.2013, 08:11

Viele Dank für die rasche Antwort!!

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