Kaution ausbezahlt, dafür Betriebskostenüberschuss behalten
Verfasst: 26.08.2013, 12:57
Liebe Forumsleser und -experten,
mich betrifft ein seltsamer Fall bei der BK-Abrechnung. Nach unserem Auszug aus der Mietwohnung Ende 2012 haben wir den größten Teil der Kaution zurückerhalten (ca. 95%). Es gab außer den üblichen Gebrauchsspuren an den Wänden keinerlei Schäden. Die Wohnung wurde sogar teilweise ausgemalen.
Früher haben wir jedes Jahr eine ordentliche BK-Rückerstattung erhalten, da wir unseren Verbrauch bei Heizung usw. gering hielten.
Nun wollte ich nachfragen, wie es denn mit der Verrechnung der BK bis Ende 2012 aussieht und die Antwort lautete: "Da die gesamte Kaution ausbezahlt wurde, ist das nicht vorgesehen."
Nach meinem laienhaften Rechtsverständnis ist das rechtlich nicht in Ordnung.
Was meinen Sie, können wir hier unsere Rückzahlung einfordern?
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen,
Stefan Kleinhappl
mich betrifft ein seltsamer Fall bei der BK-Abrechnung. Nach unserem Auszug aus der Mietwohnung Ende 2012 haben wir den größten Teil der Kaution zurückerhalten (ca. 95%). Es gab außer den üblichen Gebrauchsspuren an den Wänden keinerlei Schäden. Die Wohnung wurde sogar teilweise ausgemalen.
Früher haben wir jedes Jahr eine ordentliche BK-Rückerstattung erhalten, da wir unseren Verbrauch bei Heizung usw. gering hielten.
Nun wollte ich nachfragen, wie es denn mit der Verrechnung der BK bis Ende 2012 aussieht und die Antwort lautete: "Da die gesamte Kaution ausbezahlt wurde, ist das nicht vorgesehen."
Nach meinem laienhaften Rechtsverständnis ist das rechtlich nicht in Ordnung.
Was meinen Sie, können wir hier unsere Rückzahlung einfordern?
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen,
Stefan Kleinhappl