Anfordern Mietanbot per E-Mail bindend?
Verfasst: 19.08.2013, 16:02
Ich habe folgende Frage: Wenn ich nach Wohnungsbesichtigung das Mietanbot beim Makler per E-Mail anfordere, ist diese Anforderung dann bereits rechtlich bindend? Oder erst, nachdem ich das zugesandte Anbot unterschrieben habe?
Vereinbart wurde: falls ich die Wohnung mieten möchte, soll ich das Mietanbot per E-Mail anfordern (da ich derzeit noch in einer anderen Stadt lebe). Ich würde mir den Inhalt des Mietanbots aber zunächst gerne ansehen, bevor ich unterzeichne. Daher meine Frage, ob allein die Anforderung für die Zusendung schon bindend ist?
Oder könnte ich (kostenfrei) ablehnen (nicht unterzeichnen), falls ich inhaltlich nicht einverstanden bin?
Vielleicht kann mir hier jemand Auskunft geben, ich wäre sehr dankbar!!
Vereinbart wurde: falls ich die Wohnung mieten möchte, soll ich das Mietanbot per E-Mail anfordern (da ich derzeit noch in einer anderen Stadt lebe). Ich würde mir den Inhalt des Mietanbots aber zunächst gerne ansehen, bevor ich unterzeichne. Daher meine Frage, ob allein die Anforderung für die Zusendung schon bindend ist?
Oder könnte ich (kostenfrei) ablehnen (nicht unterzeichnen), falls ich inhaltlich nicht einverstanden bin?
Vielleicht kann mir hier jemand Auskunft geben, ich wäre sehr dankbar!!