Ich habe folgende Frage: Wenn ich nach Wohnungsbesichtigung das Mietanbot beim Makler per E-Mail anfordere, ist diese Anforderung dann bereits rechtlich bindend? Oder erst, nachdem ich das zugesandte Anbot unterschrieben habe?
Vereinbart wurde: falls ich die Wohnung mieten möchte, soll ich das Mietanbot per E-Mail anfordern (da ich derzeit noch in einer anderen Stadt lebe). Ich würde mir den Inhalt des Mietanbots aber zunächst gerne ansehen, bevor ich unterzeichne. Daher meine Frage, ob allein die Anforderung für die Zusendung schon bindend ist?
Oder könnte ich (kostenfrei) ablehnen (nicht unterzeichnen), falls ich inhaltlich nicht einverstanden bin?
Vielleicht kann mir hier jemand Auskunft geben, ich wäre sehr dankbar!!
Anfordern Mietanbot per E-Mail bindend?
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- Registriert: 30.07.2013, 18:08
Grundsätzlich hängt es natürlich immer davon was im Einzelfall vereinbart wurde. In der Regel ist es jedoch so, dass der Mieter ein Mietanbot abgibt, welches der Vermieter dann annehmen kann. In der Praxis ist das meistens ein Musterformular, das der Vermieter bzw. der Makler zur Verfügung stellt. Sie schicken dieses ab. Damit sind Sie für eine gewisse Frist, innerhalb welcher der Vermieter Ihr Anbot annehmen kann, gebunden. Ich vermute daher, dass Sie hier was missverstanden haben und der Makler Ihnen lediglich den Entwurf für ein Mietanbot, welches Sie dann an den Vermieter richten, bei Interesse übermittelt. Theoretisch kommt der Vertrag mit Einigung über die Hauptleistungspflichten (Mietobjekt u. Mietzins) zustande. Es wäre daher theoretisch möglich, durch Anforderung eines Anbotsschreiben ein bindendes Anbot abzugeben. Das würde aber nicht nur dem Wortlaut eines Anbots widersprechen, sondern wäre in der Praxis auch sehr ungewöhnlich.
Sollten Sie nicht mehr sicher sein was genau vereinbart war, empfehle ich Ihnen, einfach unverbindlich das Mietanbot sowie einen Entwurf des Mietvertrages vom Makler anzufordern. Wenn Sie auf die Unverbindlichkeit Ihres Schreibens/E-mails hinweisen, sind Sie jedenfalls nicht daran gebunden und auf der sicheren Seite. z.B:
Sehr geehrte(r)...
Die am tt.mm.jjjj besichtigte Wohnung in AdresseXY hat mir gut gefallen. Sollte das Mietobjekt noch verfügbar sein, ersuche ich Sie unverbindlich mir einen Entwurf des Mietanbotschreibens sowie einen Entwurf des Mietvertrages zu übermitteln, damit ich allenfalls ein Mietanbot abgeben kann.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen!
Mit freundlichen Grüßen,
...
Sollten Sie nicht mehr sicher sein was genau vereinbart war, empfehle ich Ihnen, einfach unverbindlich das Mietanbot sowie einen Entwurf des Mietvertrages vom Makler anzufordern. Wenn Sie auf die Unverbindlichkeit Ihres Schreibens/E-mails hinweisen, sind Sie jedenfalls nicht daran gebunden und auf der sicheren Seite. z.B:
Sehr geehrte(r)...
Die am tt.mm.jjjj besichtigte Wohnung in AdresseXY hat mir gut gefallen. Sollte das Mietobjekt noch verfügbar sein, ersuche ich Sie unverbindlich mir einen Entwurf des Mietanbotschreibens sowie einen Entwurf des Mietvertrages zu übermitteln, damit ich allenfalls ein Mietanbot abgeben kann.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen!
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