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Unterschied Reparaturkosten Wohnrecht zu Mietrecht

Verfasst: 16.08.2013, 14:00
von Normalbuerger
Hallo liebes Forum,
wenn eine betagte Person ihr Haus verkauft hat und lebenslanges, unentgeltliches Wohnrecht eingetragen bekommen hat, wie ist dann mit der Reparatur der Heizungsanlage umzugehen?
Im Mietrecht ist eine Reparatur meist Sache des Eigentümers. Wie ist die Sachlage bei einem dinglichen Wohnrecht? Ist die Nutznießerin(sie hat genug Einkommen) oder der eingetragene Eigentümer für die Reparatur zuständig?
Die alten, teilweise kaputten Fenster sind dann das nächste Problem-Austausch oder Reparatur - wer ist für diese Kosten zuständig?
Danke für die Info

Verfasst: 18.08.2013, 21:08
von Manannan
Grundsätzlich gilt das vertraglich vereinbarte. Wenn im Vertrag nicht Abweichendes vereinbart wurde, hat der Hauseigentümer dafür zu sorgen, dass der Nutzungsberechtigte sein Wohnrecht ungeschmältert ausüben kann. Das heißt, er hat für eine funktionierende Heizungsanlage zu sorgen.