Hallo liebes Forum,
wenn eine betagte Person ihr Haus verkauft hat und lebenslanges, unentgeltliches Wohnrecht eingetragen bekommen hat, wie ist dann mit der Reparatur der Heizungsanlage umzugehen?
Im Mietrecht ist eine Reparatur meist Sache des Eigentümers. Wie ist die Sachlage bei einem dinglichen Wohnrecht? Ist die Nutznießerin(sie hat genug Einkommen) oder der eingetragene Eigentümer für die Reparatur zuständig?
Die alten, teilweise kaputten Fenster sind dann das nächste Problem-Austausch oder Reparatur - wer ist für diese Kosten zuständig?
Danke für die Info
Unterschied Reparaturkosten Wohnrecht zu Mietrecht
-
- Beiträge: 17
- Registriert: 16.08.2013, 07:24
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 121 Gäste