Unterschied Reparaturkosten Wohnrecht zu Mietrecht

Forum für Rechtsfragen bei Abschluß eines Mietvertrages, Beendigung eines Mietverhältnisses, usw.
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Normalbuerger
Beiträge: 17
Registriert: 16.08.2013, 07:24

Unterschied Reparaturkosten Wohnrecht zu Mietrecht

Beitrag von Normalbuerger » 16.08.2013, 14:00

Hallo liebes Forum,
wenn eine betagte Person ihr Haus verkauft hat und lebenslanges, unentgeltliches Wohnrecht eingetragen bekommen hat, wie ist dann mit der Reparatur der Heizungsanlage umzugehen?
Im Mietrecht ist eine Reparatur meist Sache des Eigentümers. Wie ist die Sachlage bei einem dinglichen Wohnrecht? Ist die Nutznießerin(sie hat genug Einkommen) oder der eingetragene Eigentümer für die Reparatur zuständig?
Die alten, teilweise kaputten Fenster sind dann das nächste Problem-Austausch oder Reparatur - wer ist für diese Kosten zuständig?
Danke für die Info



Manannan
Beiträge: 1447
Registriert: 28.09.2012, 11:08

Beitrag von Manannan » 18.08.2013, 21:08

Grundsätzlich gilt das vertraglich vereinbarte. Wenn im Vertrag nicht Abweichendes vereinbart wurde, hat der Hauseigentümer dafür zu sorgen, dass der Nutzungsberechtigte sein Wohnrecht ungeschmältert ausüben kann. Das heißt, er hat für eine funktionierende Heizungsanlage zu sorgen.

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