Mindestmietdauer und Schäden an der Wohnung
Verfasst: 13.08.2013, 22:15
Hallo!
Hoffentlich kann mir wer helfen.
Wir überlegen eine Wohnung zu Mieten (unbefristet) und haben da 2 rechtliche Fragen:
1. Die Wohnung weißt einige Mängel auf (Wände blättern ab, der Boden in einem Raum "fehlt" und auch sonst einiges. Kann ich vom Vermieter verlangen, dass er diese Dinge vorher noch macht, bzw einen Mieterlass für 1 Monat oder so verlangen, im Austausch dagegen, dass wir das selber machen?
Bzw, je nach den kosten, kann ich die irgendwie so mir wiederhohlen?
2. Der Vermieter will die Wohnung für 10 Jahre (!!) Mindestmietdauer vermieten! ist ein so langer Zeitraum überhaupt zulässig? In 10 Jahren kann ja einiges passieren!
Mfg, und danke für die Antworten!
Hoffentlich kann mir wer helfen.
Wir überlegen eine Wohnung zu Mieten (unbefristet) und haben da 2 rechtliche Fragen:
1. Die Wohnung weißt einige Mängel auf (Wände blättern ab, der Boden in einem Raum "fehlt" und auch sonst einiges. Kann ich vom Vermieter verlangen, dass er diese Dinge vorher noch macht, bzw einen Mieterlass für 1 Monat oder so verlangen, im Austausch dagegen, dass wir das selber machen?
Bzw, je nach den kosten, kann ich die irgendwie so mir wiederhohlen?
2. Der Vermieter will die Wohnung für 10 Jahre (!!) Mindestmietdauer vermieten! ist ein so langer Zeitraum überhaupt zulässig? In 10 Jahren kann ja einiges passieren!
Mfg, und danke für die Antworten!