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Genossenschaftswohnung - Ablöse

Verfasst: 10.07.2013, 16:11
von DoktorBibber
Haben mit 01.06.13 unsere Genossenschaftswohnung per Direkt-Übergabe weiter gegeben. Eine Schriftliche Vereinbarung über die Ablöse (18000€) wurde festgeschrieben. Jetzt, nach einen halb Monaten bekomme ich eine SMS mit dem Inhalt "Ich habe mir einen Gutachter bestellt, er meint die Einrichtung hat einen Wert von 4000€ "
Sollte ich nicht in 14 Tagen die Differenz von 14000 überweisen sieht sie sich dazu gezwungen einen Anwalt ein zu schalten!
Was soll ich tun ? wie sieht die Rechtlage aus?
Hoffe um baldige Antwort
Lg

Verfasst: 10.07.2013, 23:14
von Manannan
Siehe Forumsbeiträge zu "Regelung für Ablösen bei Reihenhäusern?" vom 30.03.2013.