Der Mietzinsen für Altbauwohnungen die zum Vertragszeitpunkt (nach 1994) in die Kategorie D einzustufen waren, darf nicht erhöht werden, falls der aktuell bezahlte Mietzins bereits über den der festgesetzten Kategoriesätze liegt.
2011 gab es die letzte Indexanpassung. Der Mieterschutzverband Wien hat auf seiner Homepage eine Zusammenfassung erstellt.
http://www.mieterschutzwien.at/index.ph ... mber-2011/
Unteranderem heißt es dort:
Hat irgendwer eine Ahnung worauf der Mieterschutzverband hier anspielt? Warum ist eine Erhöhung doch möglich, wenn es sich um eine Substandardwohnung (Kat. D) handelt?Achtung: Die Frage, ob Ihre Miete tatsächlich angehoben werden kann, hängt von einigen Faktoren ab, die in kurzer verständlicher Form allgemein, nicht beantwortet werden kann. Für Mietverträge, die nach 1994 abgeschlossen wurde, sollte eine Erhöhung aber nur dann möglich sein, wenn es sich um eine Substandardwohnung (WC am Gang) handelt.
Das MRG schließt doch eine Erhöhung genau für diese Kategorie aus. (§ 18 MRG Abs. 5)
Bin für alle Tipps und Ratschläge die mich auf die richtige Fährte führen sehr dankbar.