Beziehungsende - Weigerung auszuziehen? Hilfe!

Forum für Rechtsfragen bei Abschluß eines Mietvertrages, Beendigung eines Mietverhältnisses, usw.
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sunflower179
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Beziehungsende - Weigerung auszuziehen? Hilfe!

Beitrag von sunflower179 » 25.06.2013, 18:01

Hallo,

mein freund und ich haben ein Problem mit seiner Ex-Freundin
Beide stehen momentan noch zusammen im Mietvertrag für ihre Wohnung. sie möchte natürlich nun keine Miete mehr zahlen und ausziehen. Soweit, so gut. We möchte die Wohnung gerne behalten.
Nun fordert sie, dass er ihr die Hälfte der Kaution geben soll, die er alleine gestellt hat. Sollte er ihr das Geld nicht geben, möchte sie sich weigern, auszuziehen - Erpressung...
Im Mietvertrag steht er laut eigener Auskunft als "Mietinteressent", während sie als "Mitmieterin" aufgeführt ist. Unterschrieben haben beide.
Meine Fragen wären nun: sind dies in Österreich rechtlich gültige begriffe und macht ihn dies zum Hauptmieter?
Was kann dagegen unternommen werden, dass sie sich weigert, auszuziehen, sollte sie das (rechtmässig nicht ihr zustehende) Geld nicht bekommen?
Da ich aus Deutschland komme, kenne ich mich mit dem österreichischen Mietrecht leider gar nicht aus.
Die Situation ist allerdings langsam untragbar.
Vielen herzlichen Dank für die Hilfe! :? :shock:


P.S. Vielleicht sollte ich noch erwähnen, dass sie ihre Arbeitsstelle ca. 500 km entfernt hat (selbständig) und es hier wirklich nur darum geht, Druck zu machen...



Manannan
Beiträge: 1447
Registriert: 28.09.2012, 11:08

Beitrag von Manannan » 26.06.2013, 23:05

Um Ihnen hier eine seriöse Auskunft geben zu können, müsste ich den Mietvertrag kennen.
Die Begriffe "Mietinteressent" und "Mitmieter" sind dem österreichischen Mietrechtsgesetz allerdings unbekannt.

Condor2
Beiträge: 25
Registriert: 02.07.2013, 14:29

Beitrag von Condor2 » 02.07.2013, 15:28

wenn beide unterschreiben haben, deutet das eher darauf hin, dass beide gleichberechtigte Mitmieter sind. Das bedeutet, dass einer der beiden aus dem Vertrag nur rauskommt, wenn alle zustimmen (der andere Hautmieter und der Vermieter). Wenn das so ist, wird der verbleibende Mitmieter alleiniger Mieter. Ein Mitmieter kann den anderen aber nicht auf Räumung klagen, für den Mietzins haften beide dem Vermieter solidarisch (der Vermieter kann also einen voll oder auch beide klagen, wenn Mietzinsrückstände bestehen). Wenn die Ex-Freundin raus soll, geht dies nur einvernehmlich (auch Zustimmung von Vermieterseite notwendig), wenn sie dafür was verlangt (Hälfte der Kaution) ist das eine andere Sache (das kann man machen oder nicht, man kann sie aber auch nicht zwingen, dass sie auf ihr Mitmietrecht verzichtet [wenn sie allerdings nicht verzichtet oder der Vermieter nicht zustimmt, dann haftet sie weiterhin voll für den Mietzins, auch wen sie dort nicht mehr wohnen sollte]. Ihr müsst also eine einvernehmliche Regelung suchen und die Vermieterin einbinden. Die Kaution gebührt normalerweise den, aus dessen Vermögen sie auch tatsächlich stammt, mag sie auch "für beide Mitmieter" im Rahmen des Mietverhältnisses gestellt worden sein.

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