Forderungen Mietrückstände und Wiederherstellung des Objekts

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Ichey
Beiträge: 1
Registriert: 19.06.2013, 19:07

Forderungen Mietrückstände und Wiederherstellung des Objekts

Beitrag von Ichey » 19.06.2013, 19:56

Hallo,
meine Freundinn hat sich 2012 von ihrem damaligen Lebensgefährten getrennt und ist aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen und abgemeldet. Sie informierte den Vermieter *mündlich* und das ging damals für den Vermieter auch so in Ordnung. Auf fragen wegen einer schriftlichen Bestätigung passierte nichts.
Jetzt bekamm sie einen eingeschrieben Brief des Vermieters mit offenen Forderungen für 2013 (Mietrückstände des Ex Partners, Nachforderungen der VPI-Anpassungen,)
Ihr EX Partner ist einfach ausgezogen und nicht für den Vermieter erreichbar war aber bis zuletzt dort gemeldet.
Weiters war der Mietvertrag, der 2005 abgeschlossen wurde, auf drei Jahre befristet und wurde nicht neu aufgesetzt und weiterst fehlt der Stempel des Finanzamtes auf dem Mietvertrag.

Der Vermieter spricht von eine Wohnungsräumung die er ihr in rechnung stellen will obwohl schon ein Nachmieter dort wohnt der die Wohnung vom Ex Partner abgenommen hat!!!!!!!!!

Wie können wir gegen dieses Verhalten vorgehen?
Is das rechtlich abgesichert?

MfG



Manannan
Beiträge: 1447
Registriert: 28.09.2012, 11:08

Beitrag von Manannan » 19.06.2013, 22:21

Wenn Ihre Freundin auf dem Mietvertrag als Mitmieter eingetragen war, haftet sie auch solidarisch für die Mietrückstände. Ob Sie die Wohnung während dieses Zeitraums bewohnte oder nicht spielt dabei keine Rolle.
Die Verlängerung über die drei Jahre hinaus ist rechtlich ebenfalls korrekt.
Wenn der Mietvertrag nicht beim Finanzamt angezeigt wurde, hätte Sie zumindest ein gutes Argument bei Verhandlungen.
Sie sollte sich an einen Anwalt wenden.

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