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befristeter Mietvertrag - unkündbar?

Verfasst: 17.06.2013, 13:48
von rockme1x1
Hallo,
meine Mieterin ist eine Schlange. Leider.
Sie hat im März ihren Mietvertrag verlängert und eine Dauer auf 10 Jahre erbeten (weil sie bisher sehr nett war und die Vergebührung ja für sie sooo teuer ist), und jetzt kommt sie und will angeblich überhöhte Miete zurück, weil ALtbau vor 1947 und befristeter Mietvertrag bedeuten, es gibt einen Mietabschlag von 25%.
Sie will künftig ca 306 Euro zahlen, bisher zahlt sie 466 (da ist auch 40 Euro Benützungsentgelt ethalten für Möbel). 466 ist schon total wenig bei diesem Haus in der Lage!
Jetzt ist mal alles bei der Schlichtungsstelle.
:roll:
Mir wurde gesagt, dass ein befristeter Vertrag unkündbar ist und ich auch niemals Eigenbedarf anmelden kann - stimmt das?
D.h. ich würde sie nie, niiie rauskriegen, erst nach 10 Jahren, wo sie dann ca 5 Euro pro Quadratmeter gezahlt hat?
Wir reden übrigens von einer der schönsten Wohnungen in Graz Zentrum, direkt am Park, Null Verkehr da Einbahnstraße, also Grünblick und Top Infrastruktur (Trendbezirk und 10 MIn bis zum Hauptplatz zu Fuß) .
KAnn mir bitte jemand sagen wie ich die Frau rauskrieg?
Mein berater beim HAusbesitzerbund sagt, gar nicht - das kann ja nicht sein.
BItte meine Nerven schonen und auf Kommentare wie "hättest halt nicht so einen blöden langen Vertrag ausgestellt" verzichten - danke! :D :? :?

Verfasst: 17.06.2013, 16:34
von Manannan
Der Kündigungsschutz gilt grundsätzlich für alle Mietverhältnisse die in den Voll- und Teilanwendungsbereich des MRG fallen. Ich gehe davon aus, dass Ihr Mietobjekt darunter fällt. Demnach endet das Mietverhältnis durch Zeitablauf, folglich nach 10 Jahren.
Eine vorzeitige Kündigung wäre nur aus den im § 30 Abs 2 MRG genannten wichtigen Gründen möglich; diese dürften auf Grund des von Ihnen geschilderten SV jedoch nicht vorliegen.

Verfasst: 17.06.2013, 16:41
von Hubert Neubauer
1. einen Anwalt suchen

2. den die Arbeit machen lassen!

Mietrecht ist sehr, sehr kompliziert. Eigenbedarf anmelden ist möglich, auch bei befristeten Mietverträgen, siehe § 30 Abs. 2 Z 8 und 9 MRG, jedoch beachte § 30 Abs. 3 MRG.

Abschläge mit langer Vertragsdauer sind möglich, zuerst muss jedoch abgeklärt werden ob überhaupt Vollanwendungsbereich MRG oder nicht bzw. ob freie Mietzinsvereinbarung möglich ist oder nicht....

Such dir einen Anwalt auch wenn es etwas kostet, eine gute Beratung darf bei € 160,--/Monat für 10 Jahre schon etwas wert sein (sind ja schließlich €19.200,--)

Verfasst: 17.06.2013, 16:51
von Hubert Neubauer
Geben sie mir mal ihre Email Adresse

emailadresse

Verfasst: 18.06.2013, 12:34
von rockme1x1
Hallo,
meine Emailadresse die zur Veröfentlichung taugt :D ist boemmelchen2002@gmail.com
dann bin ich ja mal gespannt...

Verfasst: 08.09.2013, 05:14
von Hank
ich tät eher sagen, die kleine Grazer Rockerin wird wohl am besten zuerst mit weiblicher List und Tücke diskrete Vorarbeit leisten, um dann wie eine Kobra oder Brillenschlange...