Ich bedanke mich schon mal für hilfreiche Antworten.

Ich bewohne eine befristete Privatmietwohnung in der es durch ein undichtes Dach im Zuge des vom Vermieter durchgeführten Dachbodenausbaus zu Wasserflecken an meiner Zimmerdecke gekommen ist. Obwohl der Hausverwaltung gemeldet wurde mir gesagt man könne die undichten Stellen erst später im Verlauf der Bauarbeiten reparieren.
Nun mache ich mir durch meinen noch relativ kleinen jedoch wachsenden Wasserfleck Sorgen dass womöglich im Endeffekt eine Entfeuchtung mit lautem Entfeuchtungsgerät nötig sein wird. Da ich eine 1-Zimmerwohnung habe, kann ich mir nicht vorstellen wie ich direkt neben diesem Gerät leben soll (Wohn/Schlafzimmer mit Kochnische ca. 20 qm).
Würde mir in diesem Fall vom Vermieter eine Ersatzwohnung gestellt werden müssen?