Kautionsabrechnung
Verfasst: 29.05.2013, 21:26
Hallo
ich hatte für ca 2,5 Jahre eine Wohnung in OÖ gemietet und diese mit Ende April ordnungsgemäß gekündigt. Bei der Schlüsselübergabe wurde die Wohnung besichtigt und ohne Mängel übergeben.
Vor wenigen Tagen habe ich die Betriebskosten- und Kautionsabrechnung bekommen, wo auch folgende Position aufgeführt war:
"Instandhaltung/Schäden/Anteil" mit 295€
Auf meine Nachfrage wurde mir erklärt, wie dieser Betrag zu stande kommt:
1) ist am Klodeckel ein Eck abgebrochen.
Hätte das nicht schon bei der Schlüsselübergabe als Mangel aufgeführt werden müssen?
2) Wurde im Herbst 2013 die Zuleitung zum Spülkasten undicht, da ich aber für einige Tage nicht in der Wohnung war, hab ich diesen Schaden nicht sofort bemerkt. Als ich Montags in der Früh den Schaden bemerkt habe, konnte ich nicht viel dagegen unternehmen, da ich direkt weiter zur Uni musste und wärend ich außer Haus war, wurde der Schaden bereits behoben, da es im Büro darunter Anzeichen für den Wasserschaden gab.
Nach der Reparatur hab ich mit dem Vermieter gesprochen und ihm dies erklärt.
Muss ich für den Schaden aufkommen?
Hätte er mir nicht schon früher eine Rechnung schicken müssen? und nicht erst 5-6 Monate nach dem Vorfall bei der Kautionsabrechnung?
danke für eine rasche Antwort.
ich hatte für ca 2,5 Jahre eine Wohnung in OÖ gemietet und diese mit Ende April ordnungsgemäß gekündigt. Bei der Schlüsselübergabe wurde die Wohnung besichtigt und ohne Mängel übergeben.
Vor wenigen Tagen habe ich die Betriebskosten- und Kautionsabrechnung bekommen, wo auch folgende Position aufgeführt war:
"Instandhaltung/Schäden/Anteil" mit 295€
Auf meine Nachfrage wurde mir erklärt, wie dieser Betrag zu stande kommt:
1) ist am Klodeckel ein Eck abgebrochen.
Hätte das nicht schon bei der Schlüsselübergabe als Mangel aufgeführt werden müssen?
2) Wurde im Herbst 2013 die Zuleitung zum Spülkasten undicht, da ich aber für einige Tage nicht in der Wohnung war, hab ich diesen Schaden nicht sofort bemerkt. Als ich Montags in der Früh den Schaden bemerkt habe, konnte ich nicht viel dagegen unternehmen, da ich direkt weiter zur Uni musste und wärend ich außer Haus war, wurde der Schaden bereits behoben, da es im Büro darunter Anzeichen für den Wasserschaden gab.
Nach der Reparatur hab ich mit dem Vermieter gesprochen und ihm dies erklärt.
Muss ich für den Schaden aufkommen?
Hätte er mir nicht schon früher eine Rechnung schicken müssen? und nicht erst 5-6 Monate nach dem Vorfall bei der Kautionsabrechnung?
danke für eine rasche Antwort.