Untermieter (ohne Vertrag) zieht spontan aus
Verfasst: 16.05.2013, 23:05
Hallo!
Ich bin Hauptmieterin einer Studenten-WG. Laut meinem Mietvertrag bin ich dazu berechtigt, in meiner Wohnung zwei Untermieter aufzunehmen.
Anfang März zog eine neue Mitbewohnerin in unsere WG ein. Ich habe keinen separaten Untermietervertrag mit ihr abgeschlossen, allerdings ist sie hier polizeilich gemeldet und Bankdaten geben Aufschluss darüber, dass sie an mich Miete und Kaution bezahlt hat.
Nach einem heftigen Streit teilte mir besagte Studentin am 11.05. per Sms mit, dass sie am Montag 13.05 ausziehen wird, was auch erfolgt ist. Die Kaution wurde noch nicht ausbezahlt, nachdem die Studentin den Schlussel verloren hatte und vor Zeugen ausgesagt hatte, dass sie die Kosten für einen neuen Schlüssel übernimmt.
Heute erhalte ich von besagter Frau eine Mail, worin sie mich auffordert, ihr die Miete ab 07.05. rückzuerstatten (der Auszug erfolgte aber erst am 13. Mai), ebenso die volle Summe an Kaution (obwohl der Schlüssel noch nicht bei uns abgegeben wurde),
Nun zu meinen eigentlichen Fragen:
- Hat eine Untermieterin ohne Mietvertrag eine verbindliche Kündigungsfrist (sie war ja an dieser Adresse polizeilich gemeldet und hat mir auch Miete überwiesen, was man anhand der Bankdaten belegen kann)?
- Darf der verlorene Schlüssel von der Kaution bezahlt werden bzw. inwieweit muss ich mich als Vermieterin rechtfertigen, die Kaution nur teilweise auszubezahlen?
Ich wäre sehr dankbar, wenn mir auf diesen langen Text jemand antworten könnte!
Ich bin Hauptmieterin einer Studenten-WG. Laut meinem Mietvertrag bin ich dazu berechtigt, in meiner Wohnung zwei Untermieter aufzunehmen.
Anfang März zog eine neue Mitbewohnerin in unsere WG ein. Ich habe keinen separaten Untermietervertrag mit ihr abgeschlossen, allerdings ist sie hier polizeilich gemeldet und Bankdaten geben Aufschluss darüber, dass sie an mich Miete und Kaution bezahlt hat.
Nach einem heftigen Streit teilte mir besagte Studentin am 11.05. per Sms mit, dass sie am Montag 13.05 ausziehen wird, was auch erfolgt ist. Die Kaution wurde noch nicht ausbezahlt, nachdem die Studentin den Schlussel verloren hatte und vor Zeugen ausgesagt hatte, dass sie die Kosten für einen neuen Schlüssel übernimmt.
Heute erhalte ich von besagter Frau eine Mail, worin sie mich auffordert, ihr die Miete ab 07.05. rückzuerstatten (der Auszug erfolgte aber erst am 13. Mai), ebenso die volle Summe an Kaution (obwohl der Schlüssel noch nicht bei uns abgegeben wurde),
Nun zu meinen eigentlichen Fragen:
- Hat eine Untermieterin ohne Mietvertrag eine verbindliche Kündigungsfrist (sie war ja an dieser Adresse polizeilich gemeldet und hat mir auch Miete überwiesen, was man anhand der Bankdaten belegen kann)?
- Darf der verlorene Schlüssel von der Kaution bezahlt werden bzw. inwieweit muss ich mich als Vermieterin rechtfertigen, die Kaution nur teilweise auszubezahlen?
Ich wäre sehr dankbar, wenn mir auf diesen langen Text jemand antworten könnte!