mir hat gerade mein Vermieter gedroht, dass er uns gerne wegen Eigenbedarfs kündigen will. Und zwar deshalb, weil er sauer auf uns ist. Wir haben nämlich gesagt, dass wir nicht wollen, dass sein Sohn in dem von uns mitgemieteten Garten eine Grillparty veranstaltet
Er hat uns nämlich heute eine SMS geschickt so nach dem Motto: "Mein Sohn kommt morgen und will im Hof eine Grillparty veranstalten." Worauf ich ihm geantwortet habe, dass mir das nicht recht ist und das auch nicht dulden muss, weil wir den Garten eben mitgemietet haben und er somit kein Nutzungsrecht auf den Garten hat.
Zu den Fakten:
* der Vermieter ist eine Privatperson
* es handelt sich um ein Haus mit zwei Wohneinheiten, von denen eine Wohneinheit aber leersteht (da könnte ja der Sohn einziehen, also ist der Eigenbedarf für genau unsere Wohnung nicht gegeben)
* Der Mietvertrag fällt eigentlich nicht unter das MRG, aber wir haben extra in den Mietvertrag reingeschrieben:
Von den angeführten Kündigungsgründen trifft keiner zu und nachdem wir extra hier das MRG mithineingenommen hat, gilt doch dieses im Fall der Kündigung, oder (auch wenn eigentlich Häuser mit weniger als drei Wohneinheiten von Privatpersonen unter das ABGB fallen)?2. Mietdauer
Das Mietverhältnis beginnt am 01.08.2009 und wird zunächst auf 3 Jahre befristet abgeschlossen. Erfolgt bis spätestens 3 Monate vor Ablauf der Befristung keine schriftliche Kündigung seitens des Vermieters, verlängert sich der Mietvertrag automatisch auf unbestimmte Zeit.
Der Vermieter ist jedoch berechtigt, den Mietvertrag nach Maßgabe der §§ 30 bis 33 MRG vorzeitig unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten mit sofortiger Wirkung zur Auflösung zu bringen, insbesondere dann, wenn
a) der Mieter mit einer Mietzinsrate oder einer monatlichen Betriebskostenakontozahlung oder Teilen davon bzw. einer sonstigen Zahlungsverpflichtung trotz einer schriftlichen Mahnung über eine Nachfrist von 8 Tagen hinaus ganz oder teilweise in Verzug ist, oder
b) der Mieter den Mietgegenstand grob vernachlässigt oder verwahrlosen lässt oder Handlungen setzt, die gegen die Bestimmungen dieses Vertrages verstoßen oder den Interessen des Vermieters grob zuwiderlaufen, oder
c) der Mieter die jeweils gültige Hausordnung trotz Unterlassungsaufforderung weiter verletzt.
Die Vertragsparteien erklären die vorstehend angeführten Umstände als wichtig und bedeutsam für den Vermieter und diese werden gemäß § 30 Abs.2.Z.13 MRG jedenfalls auch als Kündigungsgrund vereinbart.
Wird das Mietverhältnis aufgrund Punkt 2a bis 2c vorzeitig aufgelöst, ist der Mieter auch für den Zeitraum bis zur Räumung verpflichtet, maximal jedoch für 3 Monate, die Miete sowie die Betriebskosten und sämtliche andere Nebenkosten weiter zu bezahlen.
Dem Mieter steht nach einer Vertragsdauer von 1 Jahr das gesetzliche Recht zu, unter Einhaltung einer 3-Montagen Kündigungsfrist jeweils zum Monatsletzten eines jeden Monats schriftlich zu kündigen. Beendet der Mieter das Mietverhältnis, ist ihm gestattet, einen Nachmieter zu bringen.
Übrigens wollte der Vermieter uns schon mit Ablauf der Frist kündigen, hat aber versäumt, die Kündigung rechtzeitig zu veranlassen, weshalb wir jetzt einen unbefristeten Mietvertrag haben. Wir nerven ihn, weil wir ihm ständig sagen, dass er was beim Haus tun muss, denn bei der leerstehenden Wohnung ist das Dach undicht, die Wände nass, es tritt Schimmelbefall auf, die Treppe zum Dachboden (wo der Rauchfangkehrer rauf muss, um zu kehren) ist morsch und eine Stufe bereits durchgebrochen, Stützträger der Nebengebäude faulen weg etc. Er tut aber nichts und stellt sich mehr oder weniger tot. Und jetzt will er uns loswerden.
Kann er das auf diese Art und Weise?
Und was muss ich alles beachten, sollte er uns eine Kündigung/Räumungsklage schicken?
Danke im Voraus!
Violet