Hallo!
Konkreter Fall: wir (WG mit 3 Studierenden), wohnen seit Okt 2012 zur Untermiete und bewohnen die gesamte Wohnung. Vor einigen Tagen hat der Starkstromanschluss bzw. weiter Stromanschlüsse in der Küche den Geist aufgegeben. Zu betonen ist jedoch auch, dass sich die Wohnung in einem sehr alten Zustand befindet und dies auf keinen Fall mutwillig passiert ist.
Nun sträubt sich unser Vermieter (Hauptmieter in diesem Falle), eine Reparatur zu bezahlen.
Im Vertrag steht zwar, dass Reparaturen von Seiten des Mieters bezahlt werden müssen, jedoch wissen wir dass solche Klauseln laut MRG nichtig sind und immer das MRG zieht - auch im Untermietvertrag?
Vielen lieben Dank schon Mal für eure Antworten, würde uns sehr weiterhelfen!
LG
Untermietvertrag; Elektroschaden - Wer bezahlt?
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