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Unverbindliches Mietanbot

Verfasst: 01.03.2013, 18:38
von acrophobicmonkey
Guten Abend allerseits, benötige dringend den Rat einer fachkundigen Person.
Folgendes:
Habe ein Mietanbot unterschrieben und möchte nun aber wenn möglich davon zurücktreten.

Ein paar Details:
Habe 4 Tage nach Erstbesichtigung der Wohnung
unterschrieben.
Das Mietanbot stammt von einer Hausverwaltung, es wäre keine Art von Provision zu bezahlen.
Die Hausverwaltung will dass ein Bürge für mich eintritt (jener wäre damit auch einverstanden hatte aber selbst noch keinerlei Kontakt mit der Hausverwaltung).
Termin einer Mietvertragsunterzeichnung ist schon fixiert.
Der erste Absatz des Mietanbots lautet: Der Wohnungseigentümer bietet Ihnen unverbindlich und freibleibend folgendes Bastandobjekt zu den nachstehend angeführten Konditionen zur Vermietung an.

Soweit ich weiß könnte die Hausverwaltung bzw. der Wohnungseigentümer einen Anspruch auf Vertrauensschaden-Ersatz stellen (culpa in contrahendo).
Wie hoch könnte jener maximal sein?

Will hier wirklich niemanden einen Schaden zufügen, nur hat man als Wohnungssuchender im Gegensatz zu Wohnungseigentümern oft viel zu wenig Zeit Angebote miteinander zu vergleichen. (ich weiß "Angebot und Nachfrage")

Vielen Dank im Voraus :)

Verfasst: 04.03.2013, 11:04
von Manannan
Unverbindliche Angeboten verpflichten zu nichts. Wurden keine sonstigen Vereinbarungen getroffen, so wird auch kein vorvertragliches Schuldverhältnis in Gang gesetzt.
Sollte es sich jedoch um einen Vorvertrag iS § 936 ABGB handeln, und es entstehen dadurch gegenseitige Rechte und Pflichten.